2008: Beschlüsse

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 25. April 2008 

Förderung von Mehrgenerationenwohnanlagen
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, finanzielle Mittel zum Bau von Mehrgenerationenwohnanlagen (ggf. auch als zinsgünstiges Darlehen) bereitzustellen und zu prüfen, ob Grundstücke, die sich im öffentlichen Besitz befinden, zur Bebauung zur Verfügung gestellt werden können (vgl. MIKA-Projekt auf einem ehemaligen Kasernengelände in Karlsruhe). Es ist zu prüfen, ob die vom Bund an das Land Baden-Württemberg zugeteilten Mittel für den sozialen Wohnungsbau teilweise für solche Projekte verwendet werden können.
Ferner sollen folgende Möglichkeiten der Förderung bzw. Finanzierung gründlich geprüft bzw. in Erwägung gezogen werden:
– Bereitstellung von Mitteln der KfW Bank zur Schaffung von Mehrgenerationenwohnanlagen.
– Beantragung von Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds (ESF).
– Zinsgünstige Kredite der L-Bank (für Klein- und Normalverdiener – mit Einkommensobergrenze) zum Eigentumserwerb in Mehrgenerationenwohnanlagen.

Keine Einschränkung des Online-Angebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Ablehnung des Entwurfs zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Der Landesfrauenrat fordert den Landtag und die Landesregierung auf, den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, insbesondere bezüglich der nicht sachgerechten zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen des Online-Angebotes im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzulehnen. Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer und einer freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sind auch im Bereich des Internets gleichberechtigte Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen.

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22. November 2008

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Landesfrauenrat bekräftigt seine langjährige Forderung nach einer gleichberechtigten Anrechung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anrechung von Kindererziehungszeiten und die Gutschrift von zusätzlichen Entgeltpunkten müssen in gleicher Weise wie für die ab dem 1.1.1992 geborenen Kinder für die vor diesem Stichtag geborenen Kinder gelten. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg erneut auf, im Bundesrat auf die gleichberechtigte Anrechung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hinzuwirken, unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes.

Anerkennung von Teilzeit-Umschulung für medizinische Fachangestellte mit verkürzter wöchentlicher Arbeitszeit durch die Landesärztekammer
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich bei der Landesärztekammer für eine Anerkennung der 3-jährigen Ausbildungsverträge zur medizinischen Fachangestellten mit verkürzter wöchentlicher Ausbildungszeit einzusetzen.