2005: Rente, Familienrecht, Eherecht

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 2. Dezember 2005

Grundbucheintragungen
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf zu überprüfen, ob die Praxis der Eintragungen von verheirateten gemeinsamen Eigentümern in die Grundbücher des Landes auf der Grundlage der in den Notariaten verwendeten Computerprogramme mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz vereinbar sind. Falls sie dies nicht sind, ist eine Änderung zu veranlassen.

Familienrecht: Fortentwicklung der Zugewinngemeinschaft im ehelichen Güterrecht zu einer gleichberechtigten Teilhabe in der Ehe – nicht erst bei Scheidung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf
– über den Bundesrat einen neuen verbesserten und weitergehenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der den gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft fortentwickelt hin zu einer echten Teilhabegemeinschaft oder angepassten Errungenschaftsgemeinschaft, der einer modernen partnerschaftlichen Ehe gerecht wird;
– vor jeder Heirat (bzw. Eingehung einer Lebenspartnerschaft) eine für das Paar verpflichtende Aufklärung/Information über Inhalt des Eherechts, besonders des gesetzlichen Güterstandes und der Wahlgüterstände, sowie über mögliche vertragliche Abweichungen sicherzustellen.

Keine Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das gesetzliche Rentenalter nicht auf 67 Jahre herauf gesetzt wird.

Neuerliche Befassung mit dem Thema „Solidarische Alterssicherung“
Der Vorstand und die Verbände des Landesfrauenrates werden aufgefordert,
– sich im Rahmen des Landesfrauenrates baldmöglichst erneut mit der Rentenfrage aus Sicht der Frauen zu befassen;
– verschiedene in der Diskussion stehende Modelle auf ihre diesbezügliche Tauglichkeit zu prüfen;
– eine Empfehlung zu erarbeiten und diese der Politik vorzutragen.