Ältere Beschlüsse: Eherecht

Eherecht
Der Landesfrauenrat bittet das Justizministerium darum
a) bei der Eheschließung generell die Informationspflicht über den gesetzlichen Güterstand und seine Auswirkungen einzuführen.
b) Gesetzesregelungen zu erarbeiten und als Initiativantrag auf Bundesebene vorzulegen, die bewirken, daß die Zugewinngemeinschaft nicht erst bei Ende der Ehe durch Scheidung oder Tod, sondern auch bei bestehender Ehe zum Tragen kommt; eine Gesetzesänderung in dem Sinne zu gestalten, daß Ehegatten gleichberechtigt über das Familieneinkommen während bestehender Ehe verfügen können und die Konsequenz aus § 1360 BGB gezogen wird. (17.10.1998)