LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – „Armutsfallen“ erkennen – Armut vorbeugen und vermeiden (2)

Spezifische Armutsfallen identifizieren – Frauen-Armut vorbeugen

Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordern wir von Landtag, Landesregierung, insbesondere Sozial- und Kultusministerium, sowie – soweit zuständig – von Kommunen, Trägern der Jugendarbeit und der Jugend- und Erwachsenenbil-dung sowie von Medien, entsprechend ihrer besonders Verantwortung und ihrer zentralen Rolle bei Aufklärung, Beratung und Empowerment zu Entscheidungen für eine eigenständige Existenzsicherung folgende Maßnahmen zu veranlassen bzw. durchzuführen:

Kinder- und Jugendbereich:
– Einmündung in Berufsqualifizierung in existenzsichernden Berufen
– Außerfamiliäre Freiräume und Empowerment für Mädchen!
Neben einer guten Allgemeinbildung sind emanzipative Mädchenarbeit und geschlechtsspezifi-sche Angebote im Rahmen von Ganztagsschulen, von Schulsozialarbeit und in der außerschu-lischen Jugendarbeit erforderlich. Mädchen aus von Armut betroffenen Familien benötigen Freiräume und außerfamiliäre kompensatorische Unterstützungsangebote. Diese müssen auf die Entwicklung von Ansatzpunkten zur Überwindung tradierter Rollenbilder zielen und Mädchen in ihren Fähigkeiten bestärken (Empowerment).
Im Einzelnen fordern wir
– Im Rahmen des schulischen Lernens verstärkte Information/Aufklärung zum Umgang mit Geld, Aufklärung über finanzielle Aspekte der Ehe. Hilfreich: Schulfach Alltagsökonomie, Alltagskompetenzen und eine entsprechende Lehrplangestaltung, ggf. mit nach Geschlechtern getrenntem Unterricht und Projektarbeit.
– Eckpunkte zur Ausgestaltung der Ganztagsschulen müssen dringlich Gender-Pädagogik einbeziehen
– Im Rahmen der Kooperation Ganztagsschule, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe (> Zu-kunftsplan Jugend) jährliche Zielvereinbarungen vor Ort, mit gender-spezifischen, auf konkrete Situationen zugeschnittenen Angeboten, möglichst schulleitungs-unabhängige eigenständige Angebote.
– Gender Budgeting muss auch bei der Vergabe und – Verwendung von Mitteln für Schulsozialarbeit angewendet werden.
– Auf kommunaler Ebene müssen gender-pädagogische Konzepte in die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit einbezogen werden (beispielsweise in kommunalen Chancengleich-heits-Aktionsplänen, Berücksichtigung im kommunalen Gender Budgeting.)

Erwachsene Frauen: Information – Frauenbildung – Empowerment
Notwendig sind:
– Verbesserte Information über die Armutsrisiken, die mit Eheschließungen/Scheidungen, bestimmten Formen der familiären Arbeitsteilung, Erwerbsarbeitsreduzierung, prekären Arbeitsvertragsformen und dergl. verbunden sind.
Auf kommunaler Ebene:
– Breites schriftliches Informationsangebot in Rathäusern, bei Ämtern, in Beratungs-stellen, Einrichtungen etc. über Gesetzesänderungen, die für die eigenständige soziale Sicherung von Frauen relevant sind.
– Information über finanzielle Aspekte/Risiken der Ehe.
– Einbeziehung entsprechender Informationsangebots-Strukturen zu besonderen Armutsrisiken von Frauen bzw. Armutsvermeidungsmöglichkeiten in Aktionspläne zur Herstellung von Chancengleichheit auf kommunaler Ebene.
– SchuldnerInnenberatung.
– Empowerment zu Entscheidungen für eine eigenständige Existenzsicherung:

Frauenbildungs-Anbieter im weiteren Sinne (Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten mit weitergehender Elternarbeit u.a.) sollten Frauenbildungsangebote niedrigschwellig und auch quartiersbezogen anbieten (für Mütter z.B. auch über Kindertagesstät-ten). Emanzipationsorientierte Frauenbildungsangebote müssen Frauen in privaten Aushandlungsprozessen bestärken, von Männern in Paarfamilien (mehr) partnerschaftliche Aufgaben-teilung zu verlangen und mehr Eigenzeit für Frauen.