Zur gestrigen Forderung des baden-württembergischen Gemeindetags, die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes einzustellen und es ersatzlos aufzuheben

Baden-Württemberg hat das seichteste Chancengleichheitsgesetz der Bundesrepublik.

Baden-Württemberg trägt – auch deshalb – bei vielen gleichstellungspolitischen Themen seit Jahrzehnten die rote Laterne. Deshalb forderte der Landesfrauenrat seit langer Zeit eine Novellierung des ChancenG. Nach langen und zähen Verhandlungen, insbesondere mit den Kommunen, legte Katrin Altpeter als Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren am Ende der Legislaturperiode von Grün-Rot einen Gesetzesentwurf vor, der den Kommunen vielleicht sogar über Gebühr entgegen kam. Sich im laufenden Gesetzesverfahren als Gemeindetag nun so zu äußern, ist zynisch und ein Affront gegen die Frauen.

Dazu erklärt Manuela Rukavina, 1. Vorsitzende des Landesfrauenrats: „Es macht mich schon sprachlos, wie die Bemühungen um faktische Gleichstellung nur als bürokratischer Mehraufwand betrachtet werden. Ich finde die Aussagen des Gemeindetags bekräftigen, dass in Sachen Chancengleichheit nichts freiwillig umgesetzt wird, sondern nur durch strukturelle Vorgaben. Chancengerechtigkeit wird zum wiederholten Mal nur als Luxusthema und nicht als Grundrecht behandelt.“

Der Landesfrauenrat fordert den Gemeindetag auf die Störfeuer im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu beenden und ihrer Vorbildfunktion als kommunale Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen gerecht zu werden.