Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes
Zumeldung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zur Meldung des Sozialministeriums 018/2016 Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Nach langen und vielen Widerständen ist die gestrige Verabschiedung ein großer Erfolg für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Die Novellierung des ChancenG beinhaltet Verbesserungen bei den Freistellungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte und ihren Stellvertretungen.