2005: Zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg nahm am 2. Juni 2005 im Rahmen der schriftlichen Anhörung der Landesregierung zum Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes Stellung. Das Chancengleichheitsgesetz löste das Landesgleichberechtigungsgesetz ab.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich, dass der Prozess um die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes wieder in Gang gekommen ist. Seit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichberechtigungsgesetzes, dessen Kernstück das Frauenfördergesetz (FG) ist, am 1. Januar 1996 hat der Landesfrauenrat dessen Umsetzung kritisch begleitet. Kritikpunkte waren der eingeschränkte Geltungsbereich des Gesetzes, die unzureichende gesetzliche Ausgestaltung und tatsächliche Umsetzung des Aufgabenbereichs der Frauenvertreterinnen und der Ansprechpartnerinnen in Behörden unter 50 Beschäftigten, die fehlenden Sanktionen bei einer mangelnden Umsetzung des Gesetzes durch die Verantwortlichen der Dienststellen etwa bei der Erstellung und Erfüllung der Frauenförderpläne usw.
Hinsichtlich des Geltungsbereichs des Gesetzes werden durch den jetzt vorgelegten Entwurf keine Änderungen eintreten. [… weiter]
