Medienpolitik
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich für folgende medienpolitische Ziele einzusetzen.
Grundlage für eine demokratische Gesellschaft ist der öffentliche Zugang zu Informationen. Das beinhaltet das Recht auf Information und Bildung. Deshalb bekräftigt der Landesfrauenrat seine Zustimmung ,das duale Rundfunksystem in einem Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.
Den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunkanstalten muss in gleichem Maße die Partizipation an inhaltlichen und technischen Entwicklungen ermöglicht werden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss, um seinem gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung nachkommen zu können, entsprechend ausgestattet werden. Die dafür erforderlichen Mittel sind zur Verfügung zu stellen.
Split-Screen-Werbung
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Ministerpräsidenten auf, im geplanten 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Katalog der Werbeverbote für Split-Screen-Werbung auszudehnen auf Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarsendungen jeglichen Inhalts und Sendungen mit religiösem Inhalt.
Jugendschutz
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird erstens aufgefordert, zum Mai 2001 eine wissenschaftliche Analyse der Auswirkungen des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorzulegen, insbesondere
– Im Hinblick auf den technischen Jugendschutz (D-Box-Vorsperre)
– Im Hinblick auf die Vorverlegung der Freigabe der Sendezeit für jugendgefährdende Sendunge
– Im Hinblick auf die Ausweitung der Werbemöglichkeiten (Split-Screen, Werbezeitausdehnung).
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird zweitens aufgefordert, das Ergebnis dieser Untersuchung unter Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Fraktionen des Landtags und der Landesregierung zu diskutieren, auszuwerten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Computerausbildung ab Grundschulalter
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert das Kultusministerium auf, flächendeckend die Computerausbildung von Schülerinnen und Schülern bereits im Grundschulalter zu beginnen sowie die Ausstattung und die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern als vorrangige Aufgabe umzusetzen.
Schülerinnen und Lehrerinnen ans Netz
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert das Kultusministerium Baden-Württemberg auf, die Aktion “Schüler ans Netz“ durch eine Aktion „Schülerinnen und Lehrerinnen ans Netz“ zu ergänzen.
Geeignete Maßnahmen könnten z. B. sein:
a) Kursangebote zur gezielten Qualifizierung von Lehrerinnen
b) Kursangebote von qualifizierten Lehrerinnen für Schülerinnen
c) Kostenlose Bereitstellung von Software oder von Rahmenlizenzen mit den Schulen
d) Ergänzende Fortbildungsangebote für Lehrerinnen
e) Verwaltung von Multimediaräumen auch durch qualifizierte Lehrerinnen.
Außerdem würde sich eine Quotierung bei der Teilnahme an den Kursen anbieten, z.B. die Zahl der Lehrerinnen entsprechend dem Anteil an der Schülerschaft. Dies ist notwendig um eine rein männliche Besetzung dieser neuen Technologie rechtzeitig zu vermeiden, und tatsächlich eine gleichberechtigte Teilhabe auch der 52 % weiblichen Bevölkerung zu erreichen.