Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Verbesserung der Rechtstellung des haushaltsführenden, nicht-erwerbstätigen oder teilzeit-erwerbstätigen Ehepartners im Eherecht
Der Landsfrauenrat Baden-Württemberg fordert die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf (Rechtsausschuss und Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
a) den vom Bundesrat eingebrachten – und vom Bundestag am 10.04.03 in Erster Lesung behandelten – Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 1360 und 1361 BGB in nächster Zeit gründlich in den Ausschüssen zu beraten;
b) darüber hinaus eine Fortentwicklung des gesetzlichen ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hin zu einer „Teilhabegemeinschaft“ oder „angepassten Errungenschaftsgemeinschaft“ zu prüfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erwogen hat;
c) sowie eine Verpflichtung der Standesbeamten zu prüfen, Eheschließende generell auf die Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts hinzuweisen.
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 14. November 2003
Anrechnungszeiten für schulische Ausbildung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat darauf hinzuwirken, dass von der Streichung der Anrechnungszeiten für schulische Ausbildung abgesehen wird.
Die beabsichtigte Streichung ist ein völlig falsches Signal für die Bildungsbereitschaft der jungen Bevöl-kerung und benachteiligt Frauen besonders.
Absenkung der Witwenrente
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Witwenrente nicht weiter abgesenkt wird.
Krankenversicherung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene deutlich gegen das Pau-schalprämienmodell auszusprechen und sich für das Modell einer einkommensabhängigen Versicherung einzusetzen.
Besserer Jugendschutz:
Alkoholische Mixgetränke, sog. Alcopops, ver-führen Jugendliche zu verstärktem Alkoholkon-sum
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bzgl. alkoholischer Getränke bei allen Verantwortlichen – Einzelhandel, Tankstellen, Diskothekenbetrei-ber, Schulen, Vereine und Eltern
Verstärkte Schulung von Polizei und Wirtschafts-kontrolldienst
Abschaffung der steuerlichen Begünstigung al-koholischer Mixgetränke, stattdessen Belegung mit einer erhöhten Steuer wie zum Beispiel in der Schweiz.
Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung der Alcopops mit dem Hinweis: “Darf nicht an Ju-gendliche unter 16 (bzw.18) Jahren abgegeben werden“
Bessere Aufklärung der VerbraucherInnen.
Frauenhausfinanzierung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die beantragten Mittel für Investitionen bei den Frauenhäusern im Land, für die im Jahr 2003
ca 500 000 € eingestellt waren, von denen jedoch bislang nur 20 % ausgezahlt wurden – noch in die-sem Jahr den Antragstellerinnen in voller Höhe zur Verfügung zu stellen.
Der Landesfrauenrat fordert, im Haushalt 2004 Mittel für Frauenhäuser in gleicher Höhe vorzusehen und den Frauenhäusern auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen.