2005: Bildung, Beruf

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005

 

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Gender Mainstreaming/Gleichstellung von Frauen und Männern
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat darauf einzuwirken, dass die Auswirkungen der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen überprüft werden.

Ersatz des Herkunftslandsprinzips durch das Arbeitsortsprinzip
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, ihren Einfluss über den Bundesrat und andere politische Ausschüsse, Gremien etc. im europäischen Kontext geltend zu machen, so dass das Herkunftslandprinzip in der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie durch das Arbeitsortprinzip ersetzt wird.

 

Studiengebühren

Keine Studiengebühren in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat tritt für ein gebührenfreies Studium bis zum ersten Bildungsabschluss ein und lehnt Studiengebühren, auch so genannte nachlaufende, entschieden ab.

Rahmenbedingungen von Studiengebühren
Im Falle der Einführung von Studiengebühren wird der Landesfrauenrat beauftragt darauf hinzuwirken, dass:
– er an der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken kann;
– er an der Besetzung der damit beauftragten Gremien beteiligt wird;
und
– diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden.

 

Beschluss der Delegiertenversammlung vom 2. Dezember 2005

Rahmenbedingungen der Schulkinderbetreuung

Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Schulverwaltung und die Schulen hinzuwirken, dass die Betreuung von Schülerinnen und Schülern ausgebaut und sinnvoll gestaltet werden muss. Ebenso ist die Vermittlung von Alltagskompetenzen wie etwa von hauswirtschaftlichen Kenntnissen auszubauen.
Notwendige Rahmenbedingungen sind:
– Abstimmung des Schulalltages auf die Bedürfnisse der Kinder
– sinnvolle Rhythmisierung zwischen Unterricht und Freizeitgestaltung
– Einbindung von Ehrenamt in den schulischen Ablauf
– Gewährleistung eines schlüssigen Konzepts und adäquater Finanzierung von Jugendbegleitern
– Entsprechende Honorierung und Qualifizierung der Ehrenamtlichen
– Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt
– Keine Verschiebung von staatlichen Aufgaben auf das Ehrenamt.