2006: Schwerpunkt Frauengesundheit

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 28. Juli 2006
Delegiertentag Juli 2006 in Stuttgart
Fachtag und Delegiertentag Juli 2006 in Stuttgart

Frauengesundheit
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, über den Bundesrat darauf einzuwirken, dass die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform im Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüft und im Falle der Benachteiligung von Frauen entsprechende Ergänzungen im Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Eckpunkte der Gesundheitsreform
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform Frauen nicht benachteiligen.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass in verlässlicher und nachhaltiger Weise den gesetzlichen Krankenkassen ausreichende Mittel aus Steueraufkommen zur Verfügung gestellt werden, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen etc. zu finanzieren. Die Einrichtung des geplanten Gesundheitsfonds ist abzulehnen. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen ist beizubehalten. Der Beitragseinzug der gesamten Sozialversicherungs-beiträge hat bei den gesetzlichen Krankenkassen zu verbleiben. Die privaten Krankenversicherungen sind in den bestehenden Risikostrukturausgleich mit einzubeziehen, der nach Morbiditätskriterien auszugestalten ist.
Die einseitige Belastung der Versicherten, die zu erwartende Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen über die Einführung eines zusätzlichen Krankenkassenbeitrages tragen sollen, ist abzulehnen.

Für den Fall, dass ein Gesundheitsfonds geschaffen wird
Im Falle der Einrichtung eines Gesundheitsfonds muss auch die private Krankenversicherung beteiligt sein und insbesondere die Beteiligung der PKV bezüglich der Alters- und Krankheitsrisiken der Versicherten garantiert sein. Nur so wird die gesetzliche Krankenversicherung mittelfristig nicht durch die Versicherung schlechterer Risiken in Frage gestellt.

Umsetzung des Mammographie-Screenings in Baden-Württemberg
Qualitätssicherung in der Brustkrebsvorsorge und -Behandlung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, dafür Sorge zutragen, dass
– das flächendeckende qualitätsgesicherte Mammographie-Screening in Baden-Württemberg, wie zugesagt, noch im Jahr 2006 umgesetzt wird;
– bei der Ausgestaltung der künftigen Krebsregistrierung in Baden-Württemberg valide Aussagen zur Entwicklung bei den Mamma-Karzinomen in Baden-Württemberg und folgend bundesweit getroffen werden;
– die Richtlinie der EU (1992, in 4. Ausgabe 2005) zur Qualitätssicherung bei der Brustkrebsvorsorge und – Behandlung auch den entsprechenden Angeboten in Baden-Württemberg zugrunde gelegt und Zertifizierungen entsprechend der darin formulierten Kriterien vorgenommen werden.

Unterstützung des Aktionsbündnisses gegen HIV-AIDS
Der Landesfrauenrat unterstützt als Dachverband der Frauenverbände in Baden-Württemberg das bundesweite Bündnis gegen HIV-AIDS und schließt sich dem Appell des Aktionsbündnisses gegen AIDS an mit dem Ziel: „Pillen statt Profit – AIDS-Behandlung für alle – Leben für 6 Millionen“.

Stabilisierung des Frauengesundheitsangebots Mütterkuren
Der Landesfrauenrat fordert das Sozialministerium auf, seine Funktion als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen wahrzunehmen und darauf hin zu wirken, das spezielle Frauengesundheitsangebot Müttergenesung zu stabilisieren. Der seit dem vergangenen Jahr erheblich schlechteren Bewilligungslage der Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter und ihre Kinder ist entschieden entgegen zu wirken.

Müttergenesungskuren
Die Delegiertenversammlung beauftragt den Vorstand des Landesfrauenrats, die weiteren Entwicklungen beim Genehmigungsverfahren der Krankenkassen für Müttergenesungsangebote zu beobachten und bei Bedarf politisch aktiv zu werden.

Überführung der leistungsrechtlichen Ansprüche der schwangeren Frauen, Gebärenden und jungen Familien in das Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung dazu auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, die leistungsrechtlichen Ansprüche der schwangeren Frauen, Gebärenden und jungen Familien aus der Reichsversicherungsordnung von 1911 (RVO) in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu überführen.

Hebammengebührenverordnung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg dazu auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, unverzüglich tätig zu werden, damit eine neue Hebammengebührenverordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Beschluss der Delegiertenversammlung vom November 2006

„Pille danach“
Der Landesfrauenrat unterstützt die Freigabe der „Pille danach“ und setzt sich aktiv für die Freigabe ein. Er fordert deshalb die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Pille ohne Rezept in Apotheken abgegeben werden kann.