Dringlichkeitsaktion: Gegen die Streichung der Stelle der Frauenbeauftragten in Leonberg nahm der LFR in Schreiben an den Leonberger Oberbürgermeister und die Fraktionen im Gemeinderat Stellung; ndenn von solchen Gemeidneratsentscheidungen gehen negative Signalwirkungen auch auf andere Kommunen aus. Im Ergebnis war diese Intervention leider vergeblich.
Auszug aus dem Schreiben an den leonberger Oberbürgermeister Bernhard Schuler vom 15. März 2010:
“ mit großer Aufmerksamkeit und Sorge verfolgt der Landesfrauenrat die gegenwärtige Diskussion um die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leonberg.
Wir teilen die Sorge des Netzwerkes Frauenspektrum Leonberg, dass die beispielhafte kommunale Gleichstellungsarbeit in Ihrer Stadt durch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kürzungsmaßnahmen einen deutlichen Einbruch erfahren würde. Auch über lange Jahre entwickelte und gefestigte Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen benötigen eine kontinuierliche Koordination, um dauerhaft weiter zu bestehen.
Darüber hinaus befürchten wir, dass eine solche Entscheidung für ganz Baden-Württemberg eine Signalwirkung hat.
Nach Überzeugung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg brauchen die Frauen auf kommunaler Ebene eigenständige, institutionell abgesicherte und personell ausreichend ausgestattete Stellen, die ihre Belange aufgreifen, vernetzen und bündeln. Als landesweit agierende frauenpolitische Lobby wissen wir zudem, dass zukunftsorientierte Kampagnen wie jene für mehr Frauen in den Kommunalparlamenten oder für die Gewinnung von jungen Frauen für IT-Berufe auf örtliche Strukturen und funktionierende Netzwerke vor Ort angewiesen sind. Diese Erfahrung gründet sich gerade auch auf die langjährige hervor-ragende Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Stadt, Frau Schmidt-Steiger. Sie trägt durch ihre engagierte Arbeit in der Stadt Leonberg in vorbildlicher Weise zur Verwirklichung der tatsächlichen Chancengleichheit bei. Dies ist weit über die Grenzen der Stadt Leonberg und des Altkreises Leonberg hinaus spürbar.
Wir haben die prekäre Finanzlage Ihrer Stadt zur Kenntnis genommen. Gleichwohl darf auch kommunale Chancengleichheitspolitik nicht nach Kassenlage zur Disposition gestellt werden.
Sie ist kein Luxus, sondern notwendig für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Kommunen. Wir verweisen auf die Empfehlungen der EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die „Gleichstellung von Frauen und Männern als Schlüssel zur dauerhaften Lösung alter wie neuer Probleme“ würdigt und nachdrücklich appelliert: „Gleichstellungsmaßnahmen sollten deshalb nicht als kurzfristiger Kostenfaktor, sondern als langfristige Investition betrachtet werden.“
Dies gilt es auch in den Landkreisen und Kommunen umzusetzen. Wir halten deshalb die in Leonberg beobachtbare Tendenz zum Abbau der Stelle für kurzsichtig und nicht zukunftweisend.
Die Stelle zur Gleichstellungsbeauftragten muss daher in ihrer bisherigen Ausstattung erhalten bleiben.
Im Interesse aller Leonberger Bürgerinnen und Bürger hoffen wir, dass die Stadt Leonberg diese Überlegungen bei ihren Entscheidungen berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuler, sich hierfür einzusetzen. (…)“