Ausbau der frühkindlichen Bildungseinrichtungen
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg dazu auf, für den Ausbau der Betreuung und Bildung von Kleinkindern die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, da das Land Baden-Württemberg in der Pflicht ist, für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kleinkindbetreuung Sorge zu tragen.
Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist die kommunale Haushaltslage in einer prekären Situation. Die Kommunen können den erforderlichen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung ohne zusätzliche Landesmittel nicht bewältigen.
Daher müssen die Kommunen (wieder) in die Lage versetzt werden, dieser Aufgabe nach zu kommen.
Bundesratsinitiative Baden-Württembergs zur Reform des Unterhaltsvorschussrecht
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, den in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschussrecht zu ändern. Der Vorschlag, Unterhaltsvorschuss nicht mehr zu gewähren, wenn durch den allein erziehenden Elternteil eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingegangen wird, ist zu streichen.
Des Weiteren fordert der Landesfrauenrat eine bessere Personalausstattung der Jugendämter, damit sowohl die direkte Unterstützung der Alleinerziehenden bei der Beitreibung des Kindesunterhalts als auch eine Erhöhung der Rückholquote von UVG-Leistungen sichergestellt wird. Die in der Bundesratsinitiative vorgeschlagenen Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes zielen darauf hin, massive Einschnitte bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss vorzunehmen, u. a. abhängig von der Einkommenssituation der Einelternfamilie. Dies steht im Widerspruch zum Unterhaltsvorschussgesetz, das einen Bezugsanspruch des Kindes definiert.
Kürzungen bei den Sprach- und Integrationskursen für Frauen
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, über den Bundesrat auf das Bundesinnenministerium hinzuwirken, bei einer Neuregelung des Finanzierungssystems der Integrationskurse weiterhin Sprach- und Integrationskurse für Frauen in Teilzeit zu ermöglichen und die vollzogenen Kürzungen in diesem Bereich rückgängig zu machen.
Erhalt der bisherigen Regelung zum eigenständigen Aufenthaltsrecht nach einer Ehebestandzeit von 2 Jahren – § 31 Abs.1 Nr.1 AufenthG
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, über den Bundesrat auf das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium hinzuwirken, dass es bei einer Ehebestandszeit zur Erreichung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes bei Ehegatten bei den jetzigen 2 Jahren verbleibt und diese nicht auf 3 Jahre erhöht wird.