Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 8. Mai 2010
Resolution: Perspektiven von Frauen in der Wirtschaftskrise
Baden-Württemberg braucht eine Dekade der Frauenpolitik! Gleichstellungsmaßnahmen sind langfristige Investition
„Ohne Gleichstellung rücken Ziele wie nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt in weite Ferne. (…) Gleichstellungsmaßnahmen sollten deshalb nicht als kurzfristiger Kostenfaktor, sondern als langfristige Investition betrachtet werden.“ Zitat aus: Bericht der EU-Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männer 2010
In der Wirtschaftskrise bekräftigt die Delegiertenversammlung des LFR Kernaussagen der EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern und fordert das Land Baden-Württemberg auf, dem Appell aus dem Bericht der EU-Kommission und der Frauen-Charta der Kommission durch konkrete Maßnahmen auf Landesebene zu folgen.
In Anlehnung an diese Aufforderungen erwarten wir, dass sich das Land Baden-Württemberg und die wirtschaftspolitischen Akteure im Land offensiv einsetzen für:
• Stärkung der geschlechtsspezifischen Dimension einschließlich eines effizienteren Einsatzes des Gender Mainstreaming sowie spezieller Maßnahmen und Zielsetzungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen einer Beschäftigungsstrategie für das Land Baden-Württemberg;
• Gewährleistung der Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Perspektive in die Maßnahmen zur Bekämpfung der Rezession;
• Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen;
• Förderung eines ausgewogenen und an langfristigen Entwicklungen orientierten Entscheidungsumfelds durch Vielfalt in den Vorständen börsennotierter Unternehmen.
Voraussetzungen hierfür sind:
• Verbesserung der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, darunter: Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung und der Betreuungsdienste für hilfebedürftige Ältere, flexible, den Anforderungen an eine Vereinbarkeit angemessene Arbeitszeiten, qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze für Frauen und Männer, auch in Führungspositionen. Förderung einer ausgewogenen Aufteilung privater und familiärer Pflichten, Erleichterung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen und Männern, Ausbau der Verkehrsinfrastruktur insbesondere im länd-lichen Raum;
• Sicherstellung, dass die Politik der besonders schwierigen Lage bestimmter Frauengruppen u. a. durch entsprechende Qualifizierungsangebote Rechnung trägt – z. B. Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen, ältere Arbeitnehmerinnen, Alleinerziehende, behinderte Frauen, Migrantinnen/Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, aber auch Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind.
Art 3, Abs 2. GG beinhaltet einen aktiven Gestaltungsauftrag der Geschlechterverhältnisse mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und tatsächlich gleicher Chancen, berufliche Kompetenzen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen zu erwerben und mit diesen ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das ihnen ein wirtschaftlich unabhängiges Leben und soziale Absicherung ermöglicht.
Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit
Von der Landespolitik fordert der Landesfrauenrat Beschäftigungspolitische Initiativen zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen für Frauen. Diese müssen beinhalten:
– Maßnahmen aus Konjunkturpaketen unter Gender Gesichtspunkten zu entscheiden und zu bewerten.
– Eine Förderung zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Bereich der sozialen Infrastruktur in ländlichen Räumen, z.B. bei Angeboten zur Kinderbetreuung oder zur Tagespflege von Pflegebedürftigen. Diese werden gleichzeitig zur Verbesserung der Lebensqualität (auch für Frauen) im ländlichen Raum beitragen und der Landflucht entgegen wirken.
– Zielgerichtete Maßnahmen könnten hier durch regionale Sachverständige initiiert werden, die dazu auf verlässliche geschlechtsspezifische regionale Planungsdaten zurückgreifen können müssen.
– Sicherstellung des Einsatzes der zur Kofinanzierung bereitgestellten Mittel für beschäftigungspolitische Initiativen aus europäischen Mitteln für die Verbesserung der Situation für Frauen.
– Gezielte Förderung und Unterstützung der Existenzgründungsinitiativen von Frauen.
Hierzu bedarf es einer Gewährleistung von spezifischen Informations- und Beratungsangeboten.
– Die Unterstützung dieses Ansatzes durch ein konsequentes Gender Budgeting als verbindliche Vorgabe für die Haushaltsaufstellung des Landes.
Existenzsichernde Erwerbseinkommen
Die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit in Baden-Württemberg seit 1980 geht vor allem auf das Konto von Teilzeitarbeit, oft in geringfügigen und prekären Beschäftigungsverhältnissen, die nicht „ihre Frau ernähren“. Hinzu kommt, dass auch viele Vollzeitarbeitsplätze kein Existenz-sicherndes Einkommen mehr ermöglichen. Die Zahl der „working poor“ ist unter Frauen höher als unter Männern.
Der Landesfrauenrat fordert von der Wirtschaft, den Tarifvertragsparteien und der Politik:
– Existenzsichernde Einkommen bei Vollzeiterwerbstätigkeit.
– Gesetzlichen Mindestlohn
Verringerung des Gender Pay Gaps in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg weist mit durchschnittlich 28,5 % bundesweit den höchsten Verdienst-unterschied zwischen Frauen und Männern auf.
Das Land Baden-Württemberg muss sich das Ziel setzen, die Lücke bei den Verdienstunterschieden bis zum Jahr 2020 auf höchstens 10 % zu reduzieren. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit Wirtschaft und Arbeitnehmer/innenvertretung sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren auf ein konkretes Programm zur Verringerung des Gender Pay Gap zu verständigen.
Neu- bzw. Höherbewertung der Arbeit/Verantwortung mit und für Menschen
Soziale Dienstleistungen gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Hier arbeiten besonders häufig Frauen.Bildung und Betreuung von Kindern, Pflege kranker und älterer Menschen verlangen qualifizierte Arbeit, die entsprechend bezahlt werden muss. Der Wert ihrer Arbeit muss sich endlich auch in den Gehältern niederschlagen. Bisher wird Verantwortung für Menschen in der Regel geringer honoriert als Verantwortung für Maschinen.
Diese Schieflage im gesellschaftlichen Wertesystem zu verändern ist Aufgabe besonders der Tarifvertragsparteien, zu denen auf Arbeitgeberseite Staat, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen gehören.
Mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und in Entscheidungsgremien der Politik und Landesverwaltung
– Quote für Aufsichtsräte.
– Quote für Gremien der Landesregierung.
Bundesgesetzliche Maßnahmen
– Ein bundesweites Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
– Gesetzlich festgelegte Mindestquoten für Frauen in Aufsichtsräte.
– Gesetzlicher Mindestlohn.
– Abschaffung des Ehegattensplittings.
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat dafür die Initiative zu ergreifen.
Unterstützung der Nürnberger Resolution
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates unterstützt die Nürnberger Resolution und fordert die Landesregierung, die Fraktionen im Landtag, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände und Südwestmetall auf, die Nürnberger Resolution zu unterstützen und zur Einführung von gesetzlichen Änderungen im Sinne der Nürnberger Resolution hinzuwirken.
Inhalte der Nürnberger Resolution sind:
• entsprechend dem norwegischen Modell im Aktiengesetz festzulegen, dass die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis zum Jahr 2013 jeweils mindestens zu 40 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein müssen,
• die Definition von Qualifikationsstandards für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechende gesetzliche Verankerung,
• den Aufbau und die Weiterentwicklung einer zentralen Datenbank, in die sich alle potentiellen Aufsichtsratsmitglieder eintragen können und
• ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, u.a. zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen.
Umgang der Jobcenter mit Arbeit suchenden Alleinerziehenden und Schwangeren
Der Landesfrauenrat fordert die Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg sowie die Optionslandkreise auf, darüber Auskunft zu geben, nach welchen Kriterien die ARGE/Jobcenter bei Stellenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen verfahren bei Arbeit suchenden Alleinerziehenden und Schwangeren.
Wiederherstellung der Paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg dazu auf, sich im Land und im Bundesrat für ein weiterhin paritätisch finanziertes Versicherungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen und die mit der Reform vorgesehene einseitige Belastung der Versicherten abzulehnen, da diese Kostensteigerungen künftig alleine die Arbeitnehmer/innen bezahlen.