Wahlprüfsteine des Landesfrauenrats zur Landtagswahl 27. März 2011

Frauen sind wählerisch! Wahlprüfsteine für Kandidatinnen und Kandidaten
Forderungen an die künftige Landesregierung

Liebe Frauen, liebe Wählerinnen,

mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Baden-Württemberg sind weiblich.
Sie entscheiden mit ihrer Stimme über die zukünftigen politischen Inhalte und damit über die Gestaltung der Gesellschaft in unserem Land. In allen gesellschaftlichen Bereichen spielt die Geschlechterfrage eine maßgebliche Rolle. Frauenpolitik ist Gesellschaftspolitik. Gleichstellungsmaßnahmen sind langfristige Investitionen!
„Ohne Gleichstellung rücken Ziele wie nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Zusammenhalt in weite Ferne. (…) Gleichstellungsmaßnahmen sollten deshalb nicht als kurzfristiger Kostenfaktor, sondern als langfristige Investition betrachtet werden.“ (Zitat aus dem Bericht der EU-Kommission zur Gleichstellung 2010)

Unsere Überzeugung ist: Baden-Württemberg braucht dringend eine Dekade der Frauenpolitik;
Politikerinnen und Politiker fordern wir auf, damit in der neuen Legislaturperiode zu beginnen! Wichtige gleichstellungspolitische Forderungen haben wir für Sie in diesen Wahlprüfsteinen zusammengefasst.
Fordern Sie die Kandidatinnen und Kandidaten in Ihren Wahlkreisen auf, sich mit diesen Forderungen auseinander – und für die Interessen von Frauen in Baden-Württemberg einzusetzen! Erwarten Sie Stellungnahmen zu einzelnen Fragen, die Ihnen besonders auf den Nägeln brennen – und treffen Sie dann Ihre Wahlentscheidung!

Angelika Klingel
Erste Vorsitzende

 

I.             Gleichstellungspolitik
Institutionelle Verankerung von Frauenförder- und Gleichstellungspolitik in Land und Kommunen

Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung und in Gremien
Wir erwarten, dass der neu gewählte Landtag und die künftige Landesregierung bei der Besetzung von Ämtern und Positionen
• von Ministern/innen und Staatsekretären/innen
• von Führungspositionen in der Verwaltung
sowie von Gremien, an deren Besetzung das Land beteiligt ist, unmittelbar für das Ziel tätig wird, 50 Prozent dieser Stellen mit Frauen zu besetzen:
–       indem die Entscheidungsträger angewiesen werden, in der Landesverwaltung und in jedem vom Land zu besetzenden Gremium jede zweite Führungsposition mit einer Frau zu besetzen, bis der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 50% angestiegen ist;
–       indem gesetzliche Grundlagen für eine Quotierung geschaffen werden.
Berichtspflicht: Daten zur Besetzung von Führungspositionen in der Landesverwaltung sind jährlich fortzuschreiben und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Gesetzliche Verankerung kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Kommunale Gleichstellungsstellen müssen als verlässliche Strukturen eingerichtet werden und kommunalpolitische Genderkompetenz bündeln und organisieren helfen. Eine gesetzliche Verankerung hauptamtlicher kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist unerlässlich. Hauptamtliche Frauenbeauftragte sind in Stadt- und Landkreisen sowie Gemeinden mit mehr als 10 000 EinwohnerInnen zu bestellen.

Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips, hier: Gender Budgeting
Das Chancengleichheitsgesetz ist zu einem verbindlichen Instrument der Chancengleichheitspolitik in den Kommunen auszubauen, im Besonderen durch die Einführung
–       einer Berichtspflicht für die Gemeinden zur Umsetzung von § 23 und § 24 Chancengleichheitsgesetz;
–       einer Bestimmung, nach der das Prinzip des Gender Mainstreaming insbesondere bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte umzusetzen und zu dokumentieren ist.
Der Landesfrauenrat erwartet eine zügige Modernisierung des Landeshaushalts unter Anwendung des Gender Mainstreaming Grundsatzes. Das Gender Budgeting ist institutionell als verbindliche Vorgabe für die Haushaltsaufstellung des Landes zu verankern.

II. Gute Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ist nur mit Frauen zu erreichen

Der Landesfrauenrat erwartet, dass in einer nachhaltigen, auf den Schutz der Ressourcen und am Bedarf der Menschen orientierten Wirtschaftsstrategie für Baden-Württemberg gezielte Maßnahmen und Zielsetzungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern benannt werden. Im Rahmen einer Beschäftigungsstrategie für das Land Baden-Württemberg ist ebenso wie bei der Bekämpfung von Beschäftigungskrisen in einzelnen Branchen ein effizienter Einsatz des Gender Mainstreaming zu entwickeln.
Grundlegende Ansatzpunkte sehen wir insbesondere in
–       der Schaffung zusätzlicher Angebote im Bereich der sozialen Infrastruktur, vor allem in ländlichen Räumen,  bei der Kinderbetreuung und zunehmend zur Versorgung von Pflegebedürftigen. Ein Ausbau der sozialen Infrastruktur wird nicht nur Arbeitsplätze schaffen und die Vereinbarkeit verbessern, sondern gleichzeitig zur Lebensqualität beitragen und der Abwanderung aus ländlichen Räumen entgegen wirken.
–       Der Erschließung und Nutzung des Fachkräftepotenzials von Frauen in technologischen Wachstumsfeldern. Die Anstrengungen im Bereich der Berufsorientierung von Mädchen auf technische und IT-Berufe bzw. MINT-Studiengänge müssen fortgeführt werden.
Zugleich sollten die Unternehmen auch bei der Entwicklung einer Unternehmenskultur unterstützt werden, die Frauen in diesen Berufszweigen – auch während der Zeit aktiver Elternschaft – darin unterstützt, ihre Qualifikation als Innovationspotenzial einzusetzen bzw. zu erhalten sowie auch Führungsverantwortung zu übernehmen.
Zielgerichtete Maßnahmen auf regionaler Ebene könnten durch regionale Sachverständige initiiert werden, wie sie der Landesfrauenrat seit längerem vorschlägt. Diese müssen dazu auf verlässliche geschlechtsspezifische regionale Planungsdaten zurückgreifen können.

Der Einsatz der zur Kofinanzierung bereitgestellten Mittel für beschäftigungspolitische Initiativen aus europäischen Mitteln für die Verbesserung der Situation für Frauen ist sicherzustellen.

Die Landesregierung sollte Existenzgründungsinitiativen von Frauen gezielt fördern. Die Gewährleistung von spezifischen Informations- und Beratungsangeboten gehört dazu.

Verringerung des Gender Pay Gaps in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg muss sich das Ziel setzen, den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern (2008 durchschnittlich 28,5 %) bis zum Jahr 2020 auf höchstens 10 % zu reduzieren.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit Wirtschaft und Arbeitnehmer/innenvertretung sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren auf ein konkretes Programm zur Verringerung des Gender Pay Gap zu verständigen.

Existenzsichernde Erwerbseinkommen
Die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit in Baden-Württemberg seit 1980 geht vor allem auf das Konto von Teilzeitarbeit, oft in geringfügigen und prekären Beschäftigungsverhältnissen, die nicht „ihre Frau ernähren“. Hinzu kommt, dass auch viele Vollzeitarbeitsplätze kein Existenz sicherndes Einkommen ermöglichen.
Der Landesfrauenrat fordert von der Wirtschaft, den Tarifvertragsparteien und der Politik:
– Existenzsichernde Einkommen bei Vollzeiterwerbstätigkeit.
– Gesetzlichen Mindestlohn.

Neu- bzw. Höherbewertung der Arbeit/Verantwortung mit und für Menschen
Soziale Dienstleistungen gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Bildung und Betreuung von Kindern, Pflege kranker und älterer Menschen verlangen qualifizierte Arbeit, die entsprechend bezahlt werden muss. Der Wert dieser Arbeit muss sich endlich auch in den Gehältern niederschlagen. Bisher wird Verantwortung für Menschen in der Regel geringer honoriert als Verantwortung für Technik.
Diese Schieflage im gesellschaftlichen Wertesystem zu verändern ist Aufgabe besonders der Tarifvertragsparteien, zu denen auf Arbeitgeberseite Staat, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen gehören.

Care Ökonomie – Fair Care
Kultur- und gendersensible Pflege ist ein Zukunftsthema für Baden-Württemberg. Im Pflegebereich sind soziale Absicherung, Pflege-Mindestlohn sowie Qualitätsstandards miteinander zu vereinbaren. Fair Care muss vor allem für die zahlreichen Migrantinnen umgesetzt werden, die als Arbeitskräfte in hiesigen Haushalten beschäftigt sind.

 Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit
Zur Erhöhung der Erwerbsquote bzw. des Arbeitsvolumens der Frauen ist eine Forcierung der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerlässlich, insbesondere:
der Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung und der Betreuungsdienste für hilfebedürftige Ältere, aber auch flexible, den Anforderungen an eine Vereinbarkeit angemessene Arbeitszeiten, sowie die Förderung einer ausgewogenen Aufteilung privater und familiärer Pflichten zwischen Frauen und Männern.
Weiterhin die Förderung qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze für Frauen und Männer, und schließlich ein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum. Vor allem zukunftsorientierte Technologie-Branchen sollten durch eine Förderung qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze für Frauen und Männer, auch in Führungspositionen, Maßstäbe setzen für eine Unternehmenskultur, die ihnen mittel- und langfristig ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familienverantwortung erhält.

Bundesgesetzliche Maßnahmen
– Ein bundesweites Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
– Gesetzlich festgelegte Mindestquoten für Frauen in Aufsichtsräten.
– Gesetzlicher Mindestlohn.

 

III. Zukunftsorientierte Bildungs- und Hochschulpolitik

Kinderrecht auf Bildung von Anfang an
Zur Herstellung gleicher Bildungschancen für alle Kinder und einer allgemeinen und nachhaltigen Erhöhung des Bildungsniveaus kommt der Bildungsqualität ein herausragender Stellenwert zu.
Die Stichworte individuelle Förderung, rhythmisierter Unterricht, Schule als Lebensraum, Durchlässigkeit der Bildungswege und Professionalisierung des pädagogischen Personals verweisen auf zentrale Aspekte, die in nachhaltigen Reformen des Bildungssystems umgesetzt werden müssen.
Dazu gehört der flächendeckende Ausbau von Ganztagesschulen auf der Basis zeitgemäßer pädagogischer Konzepte.
Lediglich kleinere Korrekturen am vorhandenen System reichen nicht aus.
Wir sehen das Land Baden-Württemberg in der Pflicht, den Ausbau der Ganztagesschulen und der Ganztagsbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt voranzutreiben und im Landeshaushalt entsprechende Prioritäten zu setzen;
–       für die Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Bildung und Betreuung der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren;
–       für die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für längeres gemeinsames Lernen mit individueller Förderung in kleineren Klassen an den Schulen in Baden-Württemberg. Statt der frühen Trennung der Kinder mit zehn Jahren in der vierten Klasse soll eine schrittweise Umsetzung zu einer Schule, in der Kinder gemeinsam bis zur 9. Klasse lernen, erfolgen.
Lern- und Lehrinhalte in Schulen und Hochschulen müssen die tatsächliche Lebenswirklichkeit von Frauen- und Männern repräsentieren und Rollenstereotype abbauen. Die Vermittlung von Alltagskompetenzen (z.B. Hauswirtschaft) ist an allen allgemein bildenden Schulen vorzusehen.
Bildung, Qualifikationsaufbau, –Erhalt und –Anpassung sind zugleich Schlüssel einer zukunftsfähigen Wirtschaft in unserem Land.

Fort- und Weiterbildung
Im Bereich der Erwachsenenbildung muss der besonderen Lage bestimmter Frauengruppen vor allem durch entsprechende Qualifizierungsangebote Rechnung getragen werden. Potenziale in die Wirtschaftsentwicklung des Landes einbringen können unter besseren Rahmenbedingungen und ggf. entsprechender Qualifizierung auch jene Frauen, die bislang nur in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind, ältere Arbeitnehmerinnen, Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören. Für einen Teil der Migrantinnen können Ausbildungsprogramme mit begleitendem Deutschunterricht sinnvoll sein.

Hochschulpolitik
Wir erwarten in der neuen Legislaturperiode wirksame Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an den Universitäten und Hochschulen
–       bei den Professuren jeweils  auf mindestens 25 Prozent
–       bei den Juniorprofressuren auf jeweils mindestens 40 Prozent
–       bei den Habilitationen auf jeweils mindestens 25 Prozent.

Frauen- und Geschlechterforschung
Wir erwarten eine Institutionalisierung und Integration von Frauen- und Geschlechterforschung in den Mainstream der Forschungsförderung an Universi-täten und Hochschulen.

 

IV. Geschlechtergerechte Gesundheits- und Pflegepolitik

 

Gesundheitspolitik

Rückkehr zur Paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Landesfrauenrat erwartet von der Landesregierung, dass sie sich im Land und im Bundesrat für ein weiterhin paritätisch finanziertes Versicherungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt und die mit der Reform eingeführte einseitige Belastung der Versicherten ablehnt, da diese Kostensteigerungen allein von den Arbeitnehmer/innen zu bezahlen sind.

Geschlechterdifferenzierte Perspektive in der Gesundheitspolitik und in der Ausgestaltung des Gesundheitswesens
In der Gesundheitspolitik ist die Einbindung einer geschlechterdiffenzierten Perspektive eine Notwendigkeit, um die Benachteiligungen von Frauen bei Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge sowie die finanziellen Nachteile aufgrund des durchschnittlich geringeren Entgelts zu vermeiden.
Die notwendige (Weiter-)Entwicklung des geschlechterdifferenzierten Ansatzes beinhaltet insbesondere die Umsetzung der Erkenntnisse geschlechtsdifferenzierter Gesundheitsforschung;
– die Unterstützung geschlechtsspezifischer Ansätze in der Prävention und der Gesundheitsförderung;
– die Förderung Ressourcen-orientierter Ansätze, die auf Kompetenzstärkung zielen;
– Einbeziehung der Praktikerinnen aus der Frauengesundheitsberatung und -therapie;
– Berücksichtigung spezifischer Gefährdungen und Ressourcen der Geschlechter;
– Schaffung gewaltfreier Lebenswelten für Frauen und Kinder;
Berichterstellung über aktuelle geschlechtsdifferenzierte Forschung in Baden-Württemberg.

Pflege
Angesichts der demographischen Entwicklung kommen der Pflege älterer Menschen und der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zunehmende Bedeutung zu. Frauen sind besonders betroffen.
Wir erwarten, dass sich die neu zu wählenden Landtagsabgeordneten und die künftige Landesregierung besonders einsetzt für
• alternative Wohnformen im Alter und deren finanzielle Unterstützung;
• den Ausbau wohnortnaher ambulanter Pflegeangebote – vor allem auch im ländlichen Raum;
• eine vernetzte gemeindenahe Versorgung auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit, da die Menschen in ihrer häuslichen Umgebung versorgt und gepflegt werden wollen;
• eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
sowie grundsätzlich für die Gewährleistung der Pflegequalität:
– kein Ersatz der notwendigen professionellen Pflege durch Hilfskräfte und Ehrenamtliche;
– Weiterentwicklung der Ansätze einer kultur- und gendersensiblen Pflege.

Wirksame Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen
Gewalt an Frauen und Mädchen muss konsequent entgegen gewirkt werden.
Mit einer landeseinheitlichen Finanzierungsstruktur der Frauenhäuser in Baden- Württemberg muss die Existenz der Frauenhausplätze gesichert werden.

V. Integration – Migration – Sprachförderung

Integrationspolitik muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Baden-Württemberg ein ethnisch, kulturell und religiös vielfältiges Land geworden ist und kulturelle und ethische Vielfalt einen kulturellen Mehrwert darstellt.
Der Landesfrauenrat teilt das in der Präambel des Integrationsplans Baden-Württemberg (2008) formulierte Grundverständnis, dass Integration als ein wechselseitiges, „prozesshaftes Geschehen der ständigen Weiterentwicklung“ ist. Das Prinzip der Gegen- und Wechselseitigkeit und der partizipativen Gestaltung dieses gesellschaftlichen Prozesses der Integration entspricht demokratischem Grundverständnis.
Sowohl bei der Wahrnehmung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund durch Politik und Öffentlichkeit als auch bei der Gewährleistung gleicher Entwicklungs- und Beteiligungschancen sehen wir großen Handlungsbedarf.
Insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund sind häufig noch Mehrfachbenachteiligungen ausgesetzt, aufgrund ihres Geschlechts und ihrer ethnischen und sozialen Herkunft.
Zur Stärkung ihrer Chancen auf Partizipation sind solide deutsche Sprachkenntnisse unerlässlich. Die Verbesserung der Sprachkompetenzen stellt sich nach wie vor als eine zentrale Bildungsaufgabe der frühkindlichen Bildung, aber auch der Bildung vieler erwachsener Migrantinnen. Für diese ist die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprachkursen durch entsprechende Rahmenbedingungen zu gewährleisten.