Anhörung: Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und
zur Stärkung der akademischen Weiterbildung
Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme des LFR vom 6. März 2012
….. „Als frauenpolitische Lobby konzentrieren wir uns auf gleichstellungspolitische Aspekte und den grundlegenden Ansatz des Gender Mainstreaming.
Grundsätzlich begrüßt der Landesfrauenrat die Zielsetzung, dass die Hochschulen verstärkt Studierende mit Berufserfahrung aufnehmen sollen, dass die Vereinbarkeit von Studium, Beruf bzw. familiären Verpflichtungen erleichtert werden soll und dass dafür auch Teilzeit-Studiengänge ausgebaut werden sollen.
Wirksame Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele werden die Durchlässigkeit der verschiedenen Qualifikationswege und die Zugänglichkeit zum Hochschulstudium für einen größeren Teil der Bevölkerung ermöglichen. Dies begrüßen wir als einen demokratischen und zukunftsorientierten Ansatz.
Vor diesem Hintergrund ist eine zunehmende Vielfalt bzw. Heterogenität in der Zusammensetzung der Studierenden zu erwarten. Damit die verfasste Studierendenschaft die Vertretung der Studentinnen und Studenten verschiedener Altersgruppen, von Studierenden in Teilzeit und in Vollzeitstudiengängen, Studierenden unterschiedlicher ethnischer Hintergründe etc. wahrnehmen kann, bedarf es eines gezielten Umgangs mit Vielfalt. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips und die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen (entsprechend § 65 Abs. 2, Satz 4) müssen ausdrückliche Ziele sein.
Die Umsetzung dieser Aufgaben sollte ihren Niederschlag auch in entsprechenden Organisationsstrukturen und in regelmäßigen Berichten finden.“