Die Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg steht seit langem auf der Agenda.
Nach einer 40 jährigen Diskussion und zahlreichen Veranstaltungen für mehr Frauen in die Kommunalparlamente wurde noch kein wirklicher Erfolg im Sinne der gleichteiligen Besetzung von Kommunal- und Landesparlamenten bewirkt. Wir müssen von der Freiwilligkeit und Selbstregulierung hin zur gesetzlichen Regelung kommen. Wir Frauenverbände werden dies jetzt aktiv vorantreiben.
Durch diese Kampagne verleihen wir unserer gemeinsamen Forderung Nachdruck:
Änderung des Kommunalwahlgesetzes: 50 Prozent Frauen nach Reißverschlussprinzip auf Kandidaten- und Kandidatinnenlisten (Beschluss der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates vom November 2006). Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie entsprechende Änderungen unverzüglich und damit rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl auf den Weg bringt. Nur wenn Frauen ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend in Parlamenten präsent sind, können sie zur Gestaltung der Lebenswirklichkeit in angemessener Weise beitragen. Nur wenn Frauen in angemessener Weise Zugang zu Führungspositionen in den Unternehmen haben, haben sie Gestaltungsmacht und –möglichkeiten. Eine Gesellschaft macht sich zukunftsfähig, indem sie sich umgerechte Teilhabe für alle Menschen bemüht, für Starke und Schwache, Männer und Frauen. Mit einer Änderung des Kommunalwahlrechts zu beginnen, ist ein erster – und längst überfälliger – Schritt. Das französische Modell der Parité, die hälftige Beteiligung von Frauen in kommunalen Parlamenten ist ein erfolgreicher Weg, um Frauen in der Politik ihren Anteil an der Entscheidungsmacht zu sichern.
Unsere europäischen Nachbarn zeigen, wie es geht – Politikerinnen und Politiker in Baden-Württemberg müssen nur wollen …
Manche Politiker und Politikerinnen äußern die Sorge, es könnten sich zu wenig Kandidatinnen finden um einer 50%-Quote zu genügen … Wir versprechen: beim Ermutigen und beim Suchen helfen wir gerne mit!
Wir bohren dicke Bretter seit langem – schaffen wir JETZT den Durchbruch!
2012: Resolution Änderung des Kommunalwahlrechts – Parität
Resolution der Delegiertenversammlung vom 4. Mai 2012