Bundeskonferenz der Landesfrauenräte begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Mit großer Zustimmung wurde am Wochenende die Entscheidung des Bundesrates für eine gesetzliche Frauenquote in börsennotierten Unternehmen von der Bundeskonferenz der Landesfrauenräte begrüßt.
„Die Vorgaben des Bundesrates zur Erhöhung des Frauenanteils in Vorständen und Aufsichtsräten auf 40 Prozent, insbesondere die Ausstattung mit Instrumenten für Sanktionen bei Nichteinhaltung, sind ein großer Schritt in die richtige Richtung“, schätzt die Vorsitzende des gastgebenden Landesfrauenrates, Angelika Klingel, ein. Dass die bisherigen Appelle und freiwilligen Verpflichtungen nicht den gewünschten Erfolg erbracht haben, liege auf der Hand.
Mit seinem Votum signalisiert der Bundesrat, dass die Umsetzung von Gleichstellung – wie im Art. 3 des Grundgesetzes beschrieben – einer besonderen Berücksichtigung bedarf. „Die Qualität von Gleichstellung zeigt sich deutlich in der Repräsentanz von Frauen in wichtigen Schlüssel-positionen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“, so die Bundeskonferenz. „Die Unter-repräsentanz von Frauen geht einher mit fehlenden Partizipationsmöglichkeiten in der Gestaltung gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen und zementiert in der Konsequenz die fortdauernde Benachteiligung von Frauen.“
Die Bundeskonferenz der Landesfrauenräte sieht nun den Bundestag in der Pflicht, dem Votum des Bundesrates als erstem Verfassungsorgan zu folgen. „Sollte der Bundestag sich über dieses wichtige Signal hinwegsetzen, so wäre das nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Frauenpolitik, sondern eine erneute Missachtung des Grundgesetzes“, so die gastgebende Vorsitzende des Landesfrauenrates, Angelika Klingel.