Beschlüsse der Konferenz der Landesfrauenräte 2012 (21. – 22. Sep. in Stuttgart, Neues Schloss)

KLFR-Antragsberatung 22.9.12
KLFR-Antragsberatung 22.9.12

1. Frauenarmut

Wege aus der Frauenarmut

Die KLFR 2012 fordert die Deutsche Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Fraktionen des Deutschen Bundestags und die Landesregierungen der Länder auf, Maßnahmen zur Prävention und Linderung von Frauenarmut zu initiieren bzw. zu beschließen unter Kenntnisnahme folgender grundlegender Feststellungen der Landesfrauenräte:
I. Die KLFR stellt fest:

Frauen sind in Deutschland stärker von Einkommens-Armut betroffen als Männer.

Niedriglöhne, prekäre und unstete Erwerbsarbeitsverhältnisse, Renten unterhalb der Ar-mutsgrenze bestimmen die Lebensverhältnisse vor allem von Frauen.

Die Polarisierung in der Lebensqualität der Bevölkerung in Deutschland – die ungleiche Verteilung von Einkommen, Konsum und Vermögen und daraus abgeleitete ungleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe, auf Bildung, auf soziale Beziehungen, auf politischen Einfluss, auf Gesundheit – verstetigen und verstärken sich. Auch regionale Lebensbedingungen werden ungleicher.

Die Bundespolitik verschärft diese Entwicklung seit Jahren, indem sie Ausgleichseffekte des Steuer- und Transfersystems schwächt und die zunehmende Umverteilung von unten nach oben befördert.

Auch unter den abhängig Beschäftigten verschärfen sich Polarisierungen in den Lebensverhältnissen, hier Stammbelegschaften mit guten Beschäftigungskonditionen, dort Niedriglohnbeschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. Die Erhöhung der Frauenerwerbstä-tigkeit in den vergangenen Jahrzehnten basiert vornehmlich auf einem Anstieg von nicht-existenzsichernden Teilzeitarbeitsplätzen und einer Ausweitung des Niedriglohnbereichs.

Beim Thema Frauen und Armut kommen zwei Ursachenbündel zusammen:

Soziale Ungleichheit und geschlechtsspezifische Benachteiligung.

Beides hat System: das kapitalistisch geprägte Wirtschaftssystem mit den ihm innewoh-nenden sozialen Ungleichheiten, der wachsenden Schere zwischen Arm und Reich und seinen Krisen, auf nationaler Ebene und global; das andere – ältere – System, das

Patriarchat, hat eine verfestigte Chancenungleichheit zwischen Frauen und Männern her-vorgebracht.

Im Ergebnis verschärft die Krise bestehende Hierarchien und Ungleichhheiten auch im Hinblick auf Geschlechterverhältnisse und leistet deren Re-Traditionalisierung Vorschub.

Dieser sich ausweitende informelle Sektor geht mit dem Phänomen der „Re-Feudalisierung“ einher.

Wege aus der Frauenarmut müssen deshalb sowohl grundlegende Gerechtigkeitsfragen – Ausbau solidarischer Sicherungssysteme und Angleichung der Lebenschancen durch gerechte Umverteilung der gesellschaftlichen Ressourcen – als auch auf den Abbau der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung zielen.

II. Die KLFR fordert folgende konkrete Maßnahmen

Existenzsichernde Erwerbseinkommen und Eigenständige soziale Sicherung

Die KLFR fordert die Bundesregierung und den Bundestag, die Landesregierungen und die Landtage sowie die Tarifpartner auf, die gesetzlichen und wirksame vertragliche Grundla-gen zu schaffen für

– Die Sozialversicherungspflicht für alle Erwerbsarbeitsplätze ab der ersten Stunde.

– Einen gesetzlichen Mindestlohn, der sich in der Höhe an den Mindestlöhnen in

europäischen Ländern mit vergleichbaren Lebenshaltungskosten orientiert. Bis ein gesetzlicher Mindestlohn gilt, sind öffentliche Auftragsvergaben an existenzsi-chernde Mindestlöhne zu binden.

– Die Neu- bzw. Höherbewertung der Arbeit/Verantwortung mit und für Menschen

Bildung und Betreuung von Kindern, Pflege kranker und älterer Menschen verlan-gen qualifizierte Arbeit, die entsprechend bezahlt werden muss. Bisher wird Ver-antwortung für Menschen in der Regel geringer honoriert als Verantwortung für Maschinen. Diese Schieflage im gesellschaftlichen Wertesystem zu verändern ist Aufgabe besonders der Tarifvertragsparteien, zu denen auf Arbeitgeberseite Staat, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen gehören.

– Die Gleichbehandlung bei Löhnen und Gehältern durch ein Entgeltgleichheitsgesetz – Beseitigung des so genannten Gender Pay Gap.

Steuer- und rentenrechtliche Rahmenbedingungen

Die KLFR fordert die Bundesregierung, den Bundestag und die Landesregierungen und Landtage der Länder auf, folgende Steuer- und rentenrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen:

– Abschaffung des Ehegattensplittings.

– Anerkennung von Kindererziehungszeiten: mindestens drei Jahre pro Kind

unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder.

– Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung. Die KLFR fordert, an den solidarischen Systemen der sozialen Sicherung grundsätz-lich festzuhalten und diese gerecht auszubauen.

– Gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen.

– Gewährleistung einer Mindesthöhe von Rentenbezügen, die gesellschaftliche Teil-habe ermöglicht.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Care-Tätigkeiten

Die KLFR fordert die Bundesregierung und den Bundestag und die Landesregierungen und Landtage der Länder sowie die Tarifpartner auf, die gesetzlichen und wirksame ver-tragliche Grundlagen zu schaffen für

– Ausbau der sozialen Infrastruktur: Ganztägige Betreuungs- und Bildungseinrich-tungen und mehr wohnortnahe Angebote ambulanter Pflege, Kurzzeitpflege etc.

– Familienfreundliche Strukturen und Arbeitszeiten in Betrieben und Verwaltungen.

– Veränderung der Arbeitskultur.

Unterstützungsleistungen müssen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

Die KLFR fordert die Bundesregierung, den Bundestag und die Landesregierungen und Landtage der Länder auf zur

– Erhöhung der Grundsicherungs-Sätze. Verschiedene Unterstützungsleistungen dürfen nicht konkurrierend gegen gerechnet werden;

Erhöhung des Schonvermögens.

– Gewährleistung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen, zu Bildung, Kultur, politi-scher Partizipation, Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel) – durch freie oder redu-zierte Gebühren für Einkommensarme.

– Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel für ALG II-Empfängerinnen.

– Ermöglichung entsprechender Rentenanwartschaften auch für Langzeitarbeitslose.

Niemand sollte auf Dauer staatliche Unterstützungsleistungen benötigen müssen – Daher statt Arbeitslosigkeit Arbeit finanzieren!

Die KLFR fordert von der Bundesregierung und dem Bundestag, den Landesregierungen und Landtagen der Länder sowie den Tarifpartnern Maßnahmen und Initiativen für:

– Die konsequente Umsetzung des Gender Budgeting bei Konjunktur- und Arbeits-marktprogrammen der Bundesregierung und der Länder. Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte sind gerecht zu berücksichtigen; die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der sozialen Infrastruktur – Pflege, Erziehung, Bildung, Betreuung und Sozialarbeit – ist voranzutreiben.

– Öffentliche Investitionsprogramme, die soziale und ökologische Modernisierung miteinander verbinden und die die Fragen nach sozialen Rechten und Chancen-gleichheit für Frauen und Männer integrieren.

– Die Sicherstellung von beruflichen Qualifizierungs- und Beratungsangeboten für Frauen.

– Die Unterstützung von Unternehmensgründungen von Frauen durch Beratungs-angebote und praktikable Mikrokredite.

– Eine Gerechte Verteilung der vorhandenen Erwerbsarbeit durch allgemeine Arbeitszeitverkürzung und mehr vollzeitnahe Teilzeitarbeit für beide Geschlechter.

2. Frauengesundheit

Institutionalisierung der gesundheitspolitischen Kompetenzen von Frauen-gesundheitsorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss der Kran-kenkassen- und Ärzteverbände (GBA)
Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen- und Ärzteverbände auf, in seine Beratungen und Entscheidungen zur medizinischen und Hebammenversorgung in Schwangerschaft, Geburtshilfe und Mutter-schaft grundsätzlich die Frauengesundheitsorganisationen und Hebammenverbände einzubeziehen und die Einbeziehung der gesundheitspolitischen Kompetenz der Frauengesundheitsorganisationen institutionell zu verankern.

3. Beruf – Antidiskriminierung

Entgeltgleichheit

Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierungen und die Landtage auf, für die Einführung des EG-Check-Verfahrens zur Überprüfung und Bekämpfung von Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern initiativ zu werden.

Anonymisierte Bewerbungsverfahren

Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierungen und die Landtage auf, sich dafür einzusetzen, dass Anonymisierte Bewerbungsverfahren als Standardverfahren bei Bewerbungen eingeführt werden.

4. Sexualisierte Gewalt

Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierungen und die Landtage auf, sich für die Abschaffung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt an Kindern einzusetzen.

5. Betreuungsgeld

Die Konferenz der Landesfrauenräte fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf das Betreuungsgeld nicht einzuführen bzw. eine Einführung des Betreuungsgelds abzulehnen.