Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr (1997)
Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, zur Finanzierung der Frauenhäuser im laufenden Haushaltsjahr 1997 unverzüglich eine Anhörung durchzuführen. (27.06.1997)
Finanzierungskonzept für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg
Der Delegiertentag des Landesfrauenrates fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur zur Förderung von Frauenhäusern in Baden-Württemberg zu entwickeln. Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern. Eine Finanzierung der Frauenhausplätze im Rahmen des Finanzausgleiches kann diesen Anforderungen gerecht werden.
Das Finanzausgleichsgesetz des Landes Baden-Württemberg muß entsprechend geändert werden. Der Inhalt der Neuregelung und der Ausführungsbestimmungen ist einvernehmlich zwi-schen dem Land Baden-Württemberg, dem Städtetag, Landkreistag und den Frauenhäusern zu entwickeln.
Der Zuwendungsbetrag orientiert sich an der als bedarfsdeckend anerkannten Anzahl von Plätzen, die gemeinsam von einer Kommission aus Frauenhausträgern und Kostenträgern festgelegt wurde. Belegungsschwankungen dürfen nicht zu Lasten der Frauenhäuser gehen. Die Zuwendung muß in Form eines pauschalierten Platzkostensatzes für jeden vorgehaltenen Frauenhausplatz erfolgen (kein Unterschied zwischen Frauen und Kindern). Dieser setzt sich aus Personal- und Sachkosten zusammen.
Der Titel „Investitionskostenzuschuß für Frauenhäuser“ im Landeshaushalt muß im bisherigen Umfang erhalten bleiben, insbesondere für die Ersatzmittelbeschaffung der Häuser und für die eventuell notwendig werdende Neubeschaffung von Plätzen nach der gemeinsam anerkannten Bedarfsfeststellung .(27.06.1997)
Runde Tische gegen Gewalt
Der Landesfrauenrat begrüßt grundsätzlich die Initiative des Innenministeriums, das bisherige Pilotprojekt „Kommunale Kriminalprävention“ flächendeckend auszubauen.
Unverzichtbare kontinuierliche Bestandteile dieser Arbeit müssen der Bereich Gewalt gegen Frauen sowie der besondere Aspekt des Frauenhandels sein. Zusätzlich zu dieser Vernetzung auf lokaler Ebene fordern wir erneut das Sozialministerium auf, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzuberufen, die sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen als Querschnittsaufgabe befaßt. (25.10.1997)
Bericht und Empfehlungen der Fachkommission „Frauenhandel“
Die Fachtagung „Frauenhandel und Prostitution“ Ende Sept. 97 in Sachsen hat Notwendigkeit und Dringlichkeit eines effektiven koordinierten staatlichen Vorgehens gegen diese sich ausbreitende Form des Menschenhandels unter Beweis gestellt. Wir fordern daher erneut nachdrücklich das Sozialministerium Baden-Württemberg dazu auf, den Bericht und die Empfehlungen der Fachkommission „Frauenhandel“, die Ende 1995 ihre Tätigkeit abgeschlossen hat, unverzüglich im Kabinett vorzulegen. (25.10.1997)