I. Gleichberechtigung: gesetzliche Rahmenbedingungen und Strukturen
Verbesserung des baden-württembergischen Landesgleichberechtigungsgesetzes
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, folgende Verbesserungen am Landesgleichberechtigungsgesetz vorzunehmen:
Der Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes muß erweitert werden
• insbesondere gilt dies für Kommunen
• die Verankerung der kommunalen Frauenbeauftragten
• Koppelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfördernde Maßnahmen analog der Frauenförderverordnung des Landes Brandenburg vom 17. Mai 1996
Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes, in dem detailliert Stellung genommen wird zu folgenden Punkten:
• Freistellung für gewählte Frauenvertreterinnen und bestellte Ansprechpartnerinnen
• Recht der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen auf Vernetzung
• verbesserter Informationsfluß
• klare Kompetenzen und Einflußmöglichkeiten für Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen
• Schaffung der Stelle einer Frauenvertreterin in den Schulämtern
• wohnortnahe, qualitative Schulungen der Frauenvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen
• grundsätzliche Beteiligung der Frauenvertreterinnen bei Personalentscheidungen
• Sanktionen bei Nichterstellung eines Frauenförderplans. (25.10.1997)
Aufnahme der Regelung über die Bildung von Fraktionen in die Landkreis- und Gemeindeordnung
Die Landesregierung und der Landtag Baden-Württemberg werden aufgefordert, die Gemeinde- und Landkreisordnung in der Weise zu ergänzen, daß die Regelung über die Bildung von Fraktionen in den Gesetzestext aufgenommen wird. Um die Chancengleichheit in allen Bundesländern zu gewährleisten, sollen auch in Baden-Württemberg zwei Mandatsträger/innen eine Fraktion bilden können. (25.10.1997)
Frauen in Führungspositionen
Resolution: Höchste Zeit für eine Frau als Bundespräsidentin!
Am 23. Mai 1999, dem 50. Geburtstag des Grundgesetzes, wählt die Bundesversammlung in Berlin die neue Repräsentatin/den neuen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Von einer Regierungskoalition, die ihren Wahlsieg in starkem Maße den Frauen verdankt, erwarten wir, daß sie beginnt, die Besetzung höchster Staatsämter mit Frauen in den Rang gesellschaftlicher Selbstverständlichkeit zu erheben. Im besonderen wäre die Bundespräsidentschaft einer Frau zum 50. Geburtstag des Grundgesetzes 1999 ein Signal von hohem Symbolwert.
Es ist an der Zeit, daß diese Gesellschaft die Leistungen von Frauen, ihre Kompetenz und Erfahrung in Politik, Erwerbs- und Familienarbeit anerkennt und ihnen entsprechend politische Macht und Regierungsverantwortung überträgt.
Deshalb fordert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg, dieses Amt 1999 endlich mit einer Frau zu besetzen. (17.10.1998)
Resolution: Frauen ins Kabinett in Baden-Württemberg!
Einstimmig fordern die Delegierten des Landesfrauenrates den Ministerpräsidenten, Herrn Erwin Teufel und die Regierungskoalition des Landes Baden-Württemberg auf, bei der anstehenden Kabinettsumbildung kompetente Frauen zu berufen. (17.10.1998)
Resolution: Der neue SWR – auch hier gehören Frauen in Führungspositionen
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg äußert sich empört über die männliche Übermacht bei der Besetzung der Führungspositionen des Südwestrundfunks.
Das Landesgleichberechtigungsgesetz Baden-Württemberg hat ebenso wie das Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz politische Voraussetzungen geschaffen für eine Umsetzung des Gleichstellungsauftrages. Im SWR wird dieser nicht umgesetzt. Frauen in Führungspositionen sind die Ausnahme. Der neue Sender verharrt in alten Mustern. Auf der Ebene der Geschäftsleitung gibt es nicht eine Frau. Auf der Ebene der Hauptabteilungsleitungen stehen 4 Frauen (12,9 %) neben 27 Männern.
Der Landesfrauenrat erwartet, daß die männliche Dominanz auf den Führungsebenen des SWR von einer zeitgemäßen paritätischen Besetzung mit Frauen und Männern abgelöst wird.
Die Stärkung der Funktion der Frauenbeauftragten durch Ausweitung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Teilnahme an den Sitzungen des SWR-Gremien) und Bereitstellung entsprechender Bedingungen für die Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen gehören notwendig dazu. (17.10.1998)
Vertretung von Frauen in Gremien
Zusammensetzung des Rundfunkrates des SWR
Die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien werden aufgefordert dar-zulegen, wie sie die im Staatsvertrag über den Südwestrundfunk verlangte Zusammensetzung des Rundfunkrates (§ 14 Abs.6) gewährleisten wollen, nachdem unter den acht vom Landtag zu entsendenden Mitgliedern lediglich eine Frau vertreten ist. (25.10.1997)
Prüfung einer Klage gegen die Zusammensetzung des Rundfunkrates des Südwestrundfunks
hier: Mitglieder des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg
Die Delegierten fordern den Vorstand des Landesfrauenrates auf, nach der Benennung aller Mitglieder des Rundfunkrates zu prüfen, ob der Frauenanteil nach Vorgabe des Staatsvertrages eingehalten wurde. Ist dies nicht der Fall, soll der Vorstand eine Klage gegen die Zusammensetzung des Rundfunkrates prüfen lassen. (25.10.1997)
Zur Nicht-Wiederwahl der SWR-Rundfunkrätin, Erika Stöffler, in den ARD-Programmbeirat
Die Nicht-Wiederwahl der kompetenten Rundfunkrätin, Erika Stöffler, in den ARD-Programmbeirat, den sie seit drei Jahren als Vorsitzende leitete, ist ein Beispiel, daß bei der Wahl in Führungspositionen die politische Einflußnahme überwiegt. Der Landesfrauenrat hat die qualifizierte, verdienstvolle Arbeit von Frau Stöffler in der Vergangenheit stets begleitet und unterstützt. Der Landesfrauenrat ist über die Nicht-Wiederwahl betroffen. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, daß qualifizierte Arbeit von Frauen leichtfertig aus Proporzgründen geopfert wird. Deutlich wird hierbei, daß der neugegründete SWR den Gleichstellungsauftrag für seine Gremien negiert. (17.10.1998)
Angemessene Beteiligung von Frauen an den Bündnis für Arbeit-Gesprächen und der daraus resultierenden Projekterarbeitung
Die Bündnis für Arbeit-Gespräche bieten die Möglichkeit, die Problemfelder Arbeitslosigkeit, Umverteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern, Ausbildung und Ausbildungswahlverhalten, neue Arbeitszeitmodelle offensiv anzugehen. Bislang sind Vertreterinnen von Fraueninteressen in die Bündnis für Arbeit-Gespräche nicht einbezogen. Frauen sind Betroffene und Sachverständige in diesen Bereichen. Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, eine angemessene Vertretung von Frauen gemäß den Vorgaben des Landesgleichberechtigungsgesetzes zu gewährleisten und die frauenpolitische Beschlußlage im Land zu den genannten Themenfeldern einzubeziehen. (12.6.1999)