Verzicht auf Gewaltdarstellungen in Sendungen des Südwestrundfunks
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Mitglieder des Rundfunkrates des Südwestrundfunks erneut auf, für einen Verzicht auf verherrlichende, verharmlosende und nicht-reflektierbare Gewaltdarstellungen in den von ihm verantworteten Sendungen im SWR und in der ARD zu sorgen. Der Rundfunkrat soll für die ausgestrahlten Sendungen prüfen, ob körperliche oder sexuelle Gewalt eingesetzt wird. (17.10.1998)
Zulassung einer 5. Welle für den SWR – terrestrische Ausstrahlung von „das Ding“
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem einstimmigen Beschluß des Rundfunkrates auf Zulassung einer öffentlich-rechtlichen Jugendwelle vom 5.3.99 über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg Rechnung zu tragen.
Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, ihre erneute Ablehnung einer 5. Welle für den Sender SWR aufzugeben, um den jungen Menschen zwischen 11 und 19 Jahren im Sendegebiet den Zugang zu einer werbefreien, informativen und mitgestalteten Jugendwelle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen. (12.6.1999)