Ältere Beschlüsse: Migration und Integration

Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Migrantinnen: „KOMMIT-Büro“
Der Landesfrauenrat hat gemeinsam mit engagierten Migrantinnen mit Unterstützung der Stabstelle Ausländerbeauftragter der Landesregierung, der Landeszentrale für politische Bildung und des Frauenarbeitskreises der Volkshochschulen Baden-Württemberg die Kampagne „KOMMIT 99 – Kommunalpolitik – Migrantinnen mischen mit“ gestartet. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist es, die kommunalpolitische Partizipation von Migrantinnen zu stärken. Um dieses politische Engagement selbstbestimmt und gleichwertig einbringen zu können, bedarf es einer zentralen Koordinierungsstelle.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Einrichtung eines KOMMIT-Büros zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Büro soll eine Infrastruktur zur Information und Kommunikation auch über die Kommunalwahlen hinaus geschaffen werden. Nur mit einem solchen Büro mit festen Kontaktzeiten kann die für die Integration der hier lebenden Migrantinnen dringend benötigte Informationsstelle geschaffen werden. (12.6.1999)

Resolution: Sofortige Wiedereinreise von Neshe Özmen
Die Delegierten des Landesfrauenrates Baden-Württemberg protestieren aufs schärfste gegen die inhumane Entscheidung des CDU/FDP-Kabinetts, die Wiedereinreise der 16jährigen aus Heidelberg abgeschobenen Kurdin Fena „Neshe“ Özmen abzulehnen. Nach §22 Ausländergesetz hätte „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte“ die Rückkehr Neshes zu ihrem Bruder nach Heidelberg trotz des abgelehnten Asylantrags im Wege des sogenannten Familiennachzugs gestattet werden können.
Wir sehen in der Abschiebung einer Minderjährigen in eine ungewisse und un-gesicherte Zukunft in die Türkei einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenrechte. Neshe Özmen ist ein Opfer der ausländerrechtlichen Regelungen geworden, die dem Sinn des Grundgesetzes und den Gerechtigkeitsgefühlen dieser Gesellschaft widersprechen. Die Abschiebung mit ihrer formellen Korrektheit zu erklären, ist eine Abweichung von der humanen Grundlage unseres Grundgesetzes und höhlt demokratisches Denken aus! Es ist für uns unverständlich, das bei einem jungen Mädchen, welches in Ankara vom türkischen Menschenrechtsverein betreut wird, weil die Mutter weder willens noch in der Lage ist, ihre Tochter aufzunehmen, nicht die Tatsache der außergewöhnlichen Härte gegeben sein soll.
Die Delegierten des Landesfrauenrates fordern deshalb den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die sofortige Rückkehr von Neshe Özmen nach Heidelberg zu ermöglichen. Dies wäre nicht nur ein wahrer Akt der Nächstenliebe und christlichen Barmherzigkeit, sondern auch ein Gebot politischer Vernunft. (25.10.1997)