Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, sich auf Bundesebene nochmals nachdrücklich für ein Entgeltgleichheitsgesetz ‚mit Biss‘ einzusetzen, das dem Unionsrecht auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen zur Durchsetzung vor den deutschen Arbeitsgerichten verhilft.
Dabei ist eine Beweislastumkehr für den Ursachenzusammenhang zwischen Diskriminierung und unterschiedlicher Vergütung unverzichtbar.