1. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, in der ESF-Förderperiode 2007-2013 den erfolgreich begonnenen Weg der durchgängigen Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der neuen Förderperiode mit dem Operationellen Programm (OP) des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg 2014 – 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ fortzusetzen sowie ziel- und wirkungsorientiert auszubauen.
2. Die Ergebnisse der Evaluation sowie die sozioökonomische Analyse für Baden-Württemberg belegen die überproportionale Betroffenheit von Frauen bei allen arbeitsmarktlichen Risiken. Daher muss das ESF-OP diese Erkenntnisse zu den Geschlechterverhältnissen und offengelegten Handlungsbedarfen mit konkreten Zielen, Indikatoren, Kennziffern und Budgets untersetzen.
3. Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, insbesondere dort, wo der ESF mit seinen Prioritäten beschäftigungspolitisch am wirksamsten ist, wo er auf existenzsichernde Beschäftigung und damit dem zentralen Gleichstellungsziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern abzielt und in dem Frauen die am meisten in Baden-Württemberg betroffene Zielgruppe bildet, eine überproportionale Förderung vorzusehen sowie geschlechtsspezifische Maßnahmen mit einem festen Budget vorzusehen.
4. Mit dem ESF-OP sollte sichergestellt werden, dass mindestens 50% der ESF-Mittel Frauen zu Gute kommt und sie zu mindestens 50% der Teilnehmenden über das gesamte OP hinweg ausmachen.