Armutsvermeidung – Wege aus der Frauenarmut:
Bildung und berufsqualifizierende Aus- und Weiterbildung zur Ermöglichung eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit
Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung, Landtag, Arbeitgebern, Bildungsträgern und Kommunen Sorge zu tragen für:
1. Bildung von Anfang an!
Chancengerechtigkeit durch entsprechende ausgestattete und konzeptionell ausgerichtete Institutionen zu gewährleisten muss beinhalten:
Bei der Ganztagskinderbetreuung (z.B: Early Excellence Centers) – geschlechtsspezifische Bildungsangebote für Mütter/Eltern.
Beitragsfreie Kindertagesstätten für Eltern, deren Einkommen unterhalb des Landesmedians liegt (danach Beitragsstaffelung).
Bei der Elternbildung ist die Problematik etwaiger Ungleichverteilung der Ressourcen und Chancen in Familien und Kindervernachlässigung im Elternhaus mit zu thematisieren.
2. Allgemeinbildung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung
Für Mädchen und weibliche Jugendliche ist entscheidend:
Erwerb qualifizierter Bildungsabschlüsse, Erweiterung des Berufswahlspektrums und Einmündung in eine Berufsausbildung. Insbesondere die Erweiterung des Berufswahlspektrums und die Einmündung in eine zukunftstaugliche (im Sinne von eigenständig existenzsichernd) Berufsausbildung bedürfen (weiterhin) gezielter Maßnahmen von Schulen, Kammern, Medien. Das Land muss besonders armutsgefährdeten Gruppen, etwa Mädchen und jüngeren Frauen mit Migrationshintergrund, zudem geschlechtsspezifische, zielgruppenorientierte Fördermaßnahmen für qualifizierter Schulabschlüsse ermöglichen.
Der Bundesgesetzgeber ist gefordert durch eine Ausbildungsgarantie Berufsausbildung für Alle zu gewährleisten. Das Land muss dies durch eine entsprechende Bundesratsinitiative forcieren.
Ausbildungsangebote müssen auch erwachsenen Frauen ohne Berufsausbildung gemacht werden. Land und Arbeitgeberseite sind aufgefordert, mit einem „Ausbildungspakt“ für Menschen über 25 Jahre für jede/jeden eine abgeschlossene Berufsausbildung anzustreben. Eine zielgruppenspezifische Ansprache (ggf. nach Lebenssituation, ethnischer Herkunft, Wohnort…) ist empfehlenswert.
3. Angebote für besondere Zielgruppen
Frauen mit im Ausland erworbener Ausbildung:
Wir fordern, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse zu erleichtern durch folgende Maßnahmen:
– Grundsätzlich kostenfreie Anerkennungsverfahren.
– Abbau unnötiger bürokratischer Hürden.
– Mehr Angebote zur Angleichung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen an Anforde-rungen in Deutschland.
– Niederschwellige Anlaufstellen zur Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Berufs-qualifikationen.
– Mehr Information über Möglichkeiten, Abschlüsse anerkennen zu lassen.
– Ausbau von Bildungs- und beruflichen Qualifizierungsangeboten für Frauen, die als Armuts-flüchtlinge aus anderen EU-Staaten nach BW kommen.
Unbedingt sinnvoll: Integrations-Sprachkurse mit beruflicher Orientierung (z.B. Integrations-Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).
Junge Mütter ohne bisherige Berufsausbildung
Teilzeitausbildung ist in mehr Berufen zu ermöglichen, auch im Sinne einer Beförderung eines erweiterten Berufswahlspektrums.
Als Rahmenbedingungen sind zu gewährleisten: ausreichend umfängliche, zugängliche und finanziell tragbare Kinderbetreuungsangebote.
Frauen in der Altersgruppe 25 + Jahre sowie Frauen nach Berufsunterbrechungen
Berufsqualifizierende Ausbildung ist auch älteren Frauen im erwerbsfähigen Alter -bzw. für Frauen in nicht-existenzsichernden Berufen anzubieten.
Grundsätzlich muss die Ausbildungsvergütung bzw. Aufstockung bei Teilzeit-Erstausbildung sowie Teilzeitumschulung existenzsichernd sein, d.h. sich mindestens an der Höhe des Lan-desmedians orientieren (2012: 953,-Euro für eine alleinstehende Person).
Um Teilzeitausbildung kontinuierlich durch zu stehen, erweist sich eine unterstützende engmaschige sozialpädagogische Begleitung durch die Träger der Teilzeit-Ausbildung (gerade auch bei Migrantinnen) als hilfreich.