LFR-Delegiertenversammlung 22.11.2013: Wege aus der Frauenarmut – Wohnen und Leben in Stadt und Land, Partizipation (6)

Wege aus der Frauenarmut – Wohnen und Leben in Stadt und Land, Partizipation

Basierend auf der Ausarbeitung des Arbeitskreises „Wege aus der Frauenarmut“ fordert der Landesfrauenrat von Landesregierung und Landtag, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Institutionen, Freien Trägern, Beratungsstellen, Bildungs-, Kultur- und Sportanbietern dafür zu sorgen, dass auch für einkommensschwache Menschen in Stadt und Land die Grundbedürfnisse, der Zugang zu Dingen des täglichen Bedarfs, zu Gesundheitsversorgung, zu sozialer und politischer Teilhabe, zu Kultur, Mobilität und Arbeitsplätzen gewährleistet werden.
Dies muss beinhalten

Bereich Wohnen
In städtischen Räumen ist vor allem genügend preisgünstiger Wohnraum für Familien und Wohngemeinschaften zu gewährleisten bzw. zu schaffen, sozialer Wohnungsbau ist erforderlich.
Bei der Stadtentwicklung darf es keine Unterstützung von Gentrifizierung (homogene Bevölke-rungsstruktur)geben. Kommunen und die Wohnungsbauförderung des Landes sollten grundsätzlich auf sozial gut durchmischte, vielfältige und variable Quartiersentwicklung zielen. Für wirtschaftlich Schwächere bezahlbarer Wohnraum muss in allen Quartieren angeboten werden.
Die Berechtigung zur Nutzung von Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls entzogen werden.
Innovative Quartierskonzepte – unter Beteiligung der BewohnerInnen in Stadt und Land sind zu befördern.
Hier sind die Wohnungsleerstände im ländlichen Raum einzubeziehen. An der Entwicklung für sie praktikabler Lösungen und Quartierskonzepte müssen die betroffe-nen Frauen tatsächlich beteiligt werden. Gerade die große Anzahl älterer allein wohnender Frauen, benötigen Lösungen für den Verbleib im sozialen Nahraum, in ihren sozialen Netzen und für die Weiternutzung der vorhandenen Potenziale. Dies verlangt u.U. Anpassungen der Wohnsituation (kleinere Wohnungen, Vermietungen, Modelle wie Wohngemeinschaften).
Die Stärkung von nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen und Selbsthilfebedingungen, z.B. bei Care, Nahrungsmittelzubereitung, Konsum, Reparaturen, (z.B. auch Gemeinschaftsgärten, Tauschbörsen, Talente-Tauschringe) muss einkommensarmen Familien und älteren Alleinlebenden besonders zugute kommen.
Für HeimbewohnerInnen: Recht auf Einzelzimmer.

Bereich Soziale Infrastruktur
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Care sind erforderlich:
Ganztages-Kinderbetreuung, Ganztagsschule etc., Kinderbetreuungsangebote mit Randzeiten und Notzeitenbetreuung besonders für alleinerziehende Erwerbstätige (die Mehrheit sind Frauen) und in ländlichen Gebieten.
Bei Pflegebedürftigkeit mehr wohnungsnahe ambulante Unterstützungsmaßnahmen (Kurzzeit-pflege, Tagespflege, Hausärztliche Versorgung etc.).
Unterstützung für selbstorganisierte Vor-Ort-Selbsthilfe.

Grundversorgung
Insbesondere in ländlichen Räumen ist bei der Nahraumplanung die Grundversorgung auch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln sicher zu stellen. Besonders für ältere Alleinlebende unabdingbar sind fußläufige Entfernungen zu Läden und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs etc. sowie öffentliche Räume ohne Barrieren, ohne Angstzonen und mit ausreichender Ausstattung an WC’s, Bänken etc.

Mobilität
Die Verkehrsplanung muss aus unterschiedlichen Lebenssituationen resultierende Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigen. Zum Öffentlichen Personennahverkehr verweisen wir auf die Stellungnahme des LFR zum Verkehrswegeplan.

Partizipation/Beteiligung
Landesregierung, Kommunen, Parteien, Verbände, Vereine, Kultur- und Bildungsträger, Medien sind aufgefordert, die gleichberechtigte soziale, kulturelle und politische Teilhabe für ein-kommensarme Frauen zu gewährleisten durch Beseitigung finanzieller Zugangshürden und gezieltes Empowerment der Frauen zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungs- und (Mit)Gestaltungsrechte.