Landesfrauenrat fasst Beschlüsse zur Frauengesundheit

Landesfrauenrat Baden-Württemberg fasst Beschlüsse zur Frauengesundheit
Netzwerk LSBTTIQ als 52. Mitgliedsverband aufgenommen

Der Landesfrauenrat (LFR), das landesweit größte Netzwerk frauenpolitisch engagierter Organisationen, wächst. Bei der Delegiertenversammlung am vergangenen Freitag wurde das Netzwerk LSBTTIQ in den LFR aufgenommen.

Unter den über 70 Organisationen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen des Netzwerks sind zahlreiche Frauengruppen und -initiativen, darunter die LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg, die LuK (Lesben und Kirche), der Lesbenring, die Wirtschaftsweiber, der Gesundheitsladen Stuttgart, das Archiv und Bildungszentrum zur Frauengeschichte in Baden-Württemberg u.a.m. Sie alle setzen sich in dem 2012 gegründeten Netzwerk LSBTTIQ für die Vielfalt von Geschlecht und sexueller Orientierung ein und stehen für eine lange Tradition im Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen.
„Wir freuen uns, dass die Frauen des Netzwerks nun auch das frauenpolitische Netzwerk Landesfrauenrat stärker machen, indem sie noch mehr Buntheit und Vielfalt von Frauenleben in Baden-Württemberg sichtbar machen“, begrüßte die LFR-Vorsitzende Manuela Rukavina den Beschluss zur Aufnahme in den LFR.
Die Aufnahmeentscheidung ist zudem eine folgerichtige Umsetzung des LFR-Beschlusses vom Mai 2014, mit dem sich der LFR für eine aktive Politik für die Akzeptanz geschlechtlicher Identität und sexueller Vielfalt ausspricht und der grün-roten Landesregierung beipflichtet in ihrem Bestreben, die Themenfelder biologisches Geschlecht, historisch/gesellschaftlich definierte Geschlechterrollen und auch die Strategie des Gender Mainstreaming in Lehrplänen zu verankern.

Frauengesundheit zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung
Das Themenfeld Frauengesundheit zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung stand im Mittelpunkt des LFR-Delegiertentages. Bei der öffentlichen Fachveranstaltung der LFR unter der Überschrift „Herausforderung Schwangerschaft und Geburt“ ging es um die Frage: Wo ist noch Selbstbestimmung – wo schon Fremdbestimmung der Frau im Kontext einer wachsenden Reproduktionsmedizin-Wirtschaft und zahlreichen technischen Optimierungsangeboten für Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt. Denn technisch Machbares, wie das Einfrieren von Eizellen für spätere Verwendung oder die umfänglichen diagnostischen Methoden vor und während einer Schwangerschaft, kann unversehens zur neuen Notwendigkeit werden.

Mit „Social Freezing“ bleibt die Frau als Arbeitskraft in ihren jüngeren Jahren uneingeschränkt verfügbar und ihr biologischer „Rohstoff“ ebenfalls lange verwertbar. Dieses vorsorgliche Konservieren von unbefruchteten Eizellen aus unternehmensstrategischen und personalpolitischen Gründen lehnt der Landesfrauenrat ganz klar ab. In dem mit großer Mehrheit dazu gefassten Beschluss heißt es hierzu: „Ein von Arbeitgeberseite gefördertes ‚Social Freezing‘ greift massiv in die Entscheidungsfreiheit der Frau ein und konterkariert alle staatlichen, unternehmerischen und gesellschaftspolitischen Bemühungen um eine familienfreundlichere Arbeitswelt.“

Mit einem Grundsatzbeschluss fordert der LFR – abermals – die Verankerung und Umsetzung gender-medizinischer Perspektiven und Erkenntnisse im Rahmen der Weiterentwicklung des Gesundheitsleitbildes Baden-Württemberg und des Gesundheitssystems. Frauengesundheit und Männergesundheit sind eigentlich längst etablierte Begriffe, erinnert LFR-Vorstandsfrau Hildegard Kusicka. In der Praxis werde jedoch immer wieder vergessen, dass Frauenkörper anders sind und Männerkörper auch – mit fatalen Folgen. Deshalb fordert die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates u.a. die Einrichtung eines Fachgremiums Frauengesundheit beim Sozialministerium als Kontroll- und Impulsgremium, um die gender-medizinischen Aspekte der Leitsätze und Handlungsempfehlungen des baden-württembergischen Gesundheitsleitbildes 2014 auszuformulieren und ihre konsequente Umsetzung zu begleiten.

Auch eine Nachwahl in den Vorstand des Landesfrauenrats stand auf der Tagesordnung: Die Rechtsanwältin Anneliese Schmid-Kaufhold aus Freiburg, Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes, wurde als Beisitzerin in das Vorstandsteam des LFR gewählt.