Weiterentwicklung des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg Hier: Einführung einer Berichtspflicht („Paritätsbericht“)

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg bekräftigt die Forderung nach Weiterentwicklung des Kommunalwahlgesetzes zu einem Paritätsgesetz, nach dem die Kandidaturlisten verbindlich zu jeweils zur Hälfte und unter Anwendung des „Reißverschlussverfahrens“ mit Frauen und Männern zu besetzen sind. Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, unmittelbar – und damit rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2019 – das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz zu ergänzen um eine Berichtspflicht zur Einhaltung der Soll-Regelung.

Frauen-Bündnis gegen Altersarmut
Der Landesfrauenrat fordert entsprechend dem Frauen-Bündnis gegen Altersarmut auf Bundesebene ein solches Bündnis auf Landesebene und unterstützt damit die Forderung nach Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Landesfrauenrat ruft andere Organisationen im Land auf, sich dem Landesbündnis anzuschließen.

Finanzierung Frauenhäuser
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, verstärkt gegen häusliche Gewalt vorzugehen und vor allem endlich die dauerhafte und landesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen.

Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung bzw. das Ministerium für Soziales und Integration auf, zeitnah eine Neuauflage des „Atlas zu Gleichstellung von Frauen und Männern in Baden-Württemberg“ herauszugeben.

Aufnahme in den Landesfrauenrat
Verband: Politik mit Frauen e.V.