Gewalt gegen Frauen – keine Randerscheinung sondern traurige Realität
Pressemitteilung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum 25. November 2016 – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen machen Frauenorganisationen weltweit auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Auch der Landesfrauenrat Baden-Württemberg ist alarmiert und will die Politik stärker in die Pflicht nehmen, betroffenen Frauen Schutz zu gewähren.
Einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Studie zufolge sind fast 40 Prozent aller Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. „Leider ist Gewalt gegen Frauen keine Randerscheinung, sondern traurige Realität“, betont Manuela Rukavina, die Vorsitzende des Landesfrauenrates Baden-Württemberg.
Zuflucht bieten betroffenen Frauen Beratungsstellen und Frauenhäuser. Doch diese kommen regelmäßig an ihre Grenzen, in vielen Einrichtungen gibt es nicht ausreichend Plätze für die Schutzsuchenden. Im Frühjahr 2016 hatte das Sozialministerium Baden-Württemberg eine Bestandsaufnahme in Auftrag gegeben. Auf die Frage, ob die Einrichtungen alle anfragenden Frauen aufnehmen konnten, antworteten fast alle mit Nein. Viele der betroffen Frauen konnten wegen Platzmangels nicht untergebracht werden. Insbesondere für Frauen mit Behinderung, einer psychischen Erkrankung und für Frauen mit Söhnen über 12 Jahren gab es keine geeignete Unterkunft und passende Hilfe.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, endlich Konsequenzen aus diesem Ergebnis zu ziehen. „Jede von häuslicher Gewalt betroffene Frau sollte Hilfe und Unterstützung finden können, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Situation und ihrem Status“, so Rukavina. Der Zugang zu Hilfe muss für betroffene Frauen bedarfsgerecht, einfach und niedrigschwellig gestaltet werden. Außerdem muss es für die Frauenhäuser und Beratungsstellen endlich eine verlässliche und flächendeckende Finanzierung geben.
Auch im Hinblick auf die steigenden Flüchtlingszahlen muss die Politik handeln, denn auch geflüchtete Frauen soll der Zugang zu Frauenhäusern möglich sein. „Aufenthalts- und ausländerrechtliche Barrieren gegen wirksamen Schutz müssen beseitigt werden, sie verhindern schnelle Hilfe oder die Aufnahme in ein Frauenhaus“, erklärt Rukavina abschließend.
Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen geht auf den Todestag dreier Schwestern zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst ermordet wurden. Die Schwestern Mirabal haben im Kampf gegen den Diktator Trujillo und seine Diktatur weltweit ein Symbol gegen Gewalt gesetzt. Seit 1999 ist der Tag gegen Gewalt an Frauen auch von den Vereinten Nationen anerkannt.