Geschlechtergleichstellung ist unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung.
Diese Erkenntnis wird von der UN-Resolution A/Res/70/1 vom 25.9.2015 – der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – bekräftigt. Die UN-Generalversammlung formulierte bei ihrer 70. Tagung 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und 169 Zielvorgaben. In der Präambel heißt es zu diesen Zielen: „Sie sind darauf gerichtet, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen und Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen zu erreichen.“
Die neuen Ziele und Zielvorgaben sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und sollen die Entscheidungen der UN bis 2030 leiten.
Zu ihrer Vision erklärt die UN u.a.:
„Wir sehen eine Welt vor uns, in der die Menschenrechte und die Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und die Nichtdiskriminierung allgemein geachtet werden, in der Rassen, ethnische Zugehörigkeit und kulturelle Vielfalt geachtet werden und in der Chancengleichheit herrscht, die die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials gewährleistet und zu geteiltem Wohlstand beiträgt. Eine Welt, die in ihre Kinder investiert und in der jedes Kind frei von Gewalt und Ausbeutung aufwächst. Eine Welt, in der jede Frau und jedes Mädchen volle Gleichstellung genießt und in der alle rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schranken für ihre Selbstbestimmung aus dem Weg geräumt sind. Eine gerechte, faire, tolerante, offene und sozial inklusive Welt, in der für die Bedürfnisse der Schwächsten gesorgt wird.“ (Zitat Seite 4 der Resolution)
Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
Dazu werden neun Unterpunkte ausgeführt, darunter:
„5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen (…)“ (Zitat Seite 19 der Resolution)
Es lohnt sich, die ganze Resolution zu lesen!