Einberufung eines Bürger*innenforums zum Thema Landtagswahlrechtsreform
Der Landesfrauenrat fordert die Fraktionen dazu auf, beim Landtag die Einsetzung eines Bürger*innenforums zu beantragen, das sich unter der Beratung von Expert*innen mit einer Reform des Landtagswahlrechtes befasst. Die Ergebnisse des Bürger*innenforums sollen bis spätestens Ende 2018 öffentlich vorgestellt und vom Landtag ernsthaft abgewogen und geprüft werden.
Ergänzung des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg
Hier: Einführung einer Berichtspflicht („Paritätsbericht“)
Der Landesfrauenrat bekräftigt seine Forderung nach Weiterentwicklung des Kommunalwahlgesetzes und fordert die Landesregierung dazu auf, unmittelbar – und damit rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2019 – das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz um eine Verordnung zur erweiterten Berichtspflicht in der Wahlniederschrift zu ergänzen.
Die Wahlniederschrift soll dann getrennt nach Frauen und Männern folgende paritätsbezogene Angaben gesondert ausweisen: die Anzahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmer, die Anzahl der angetretenen und der gewählten Bewerber (getrennt nach Plätzen).
Wir erwarten, dass das statistische Landesamt nach der Kommunalwahl auch die neu erhobenen Daten durch die erweiterte Berichtspflicht auswertet.
Chancengleichheitsgesetz
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, den Geltungsbereich des Chancengleichheitsgesetzes auszuweiten und dabei insbesondere die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes einzubeziehen.
Beauftragte für Chancengleichheit, hier: Unvereinbarkeit der Tätigkeit
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, die Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Beauftragte für Chancengleichheit und als Personalrätin zu beseitigen.
Beauftragte für Chancengleichheit, hier: Organklagerecht
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, ein Organklagerecht der Beauftragten für Chancengleichheit und der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend § 34 Bundesgleichstellungsgesetz zu normieren.
Diskriminierungsfreie Vergütung im öffentlichen Dienst
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung auf, eine diskriminierungsfreie Vergütung im öffentlichen Dienst des Landes durchzusetzen und dazu insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:
Das Beurteilungs- und Beförderungswesen so zu gestalten, dass eine Diskriminierung von Frauen, insbesondere von Teilzeitbeschäftigten ausgeschlossen ist.
Die Entgeltstrukturen mit anerkannten Prüfverfahren, z.B. dem eg-check unter Einbeziehung der Personalvertretungen auf Diskriminierungsfreiheit zügig zu prüfen, die Ergebnisse in den Dienststellen bekannt zu machen und Missstände abzuhelfen.
Streichung des § 219 a StGB Titel “ Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“
Der Landesfrauenrat fordert den Gesetzgeber auf, den § 219 a StGB, Titel “ Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“, ersatzlos zu streichen.
‚Anders als es der Titel des § 219 a StGB nahelegt, verbietet er Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht allein die reißerische Werbung. Er verbietet ihnen bereits, offen zu äußern, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber sachlich zu informieren. Der Paragraf verhindert, dass sich Frauen, die nach Recht und Gesetz einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten, auf einfachem Weg informieren können, wer und nach welchen Methoden diese durchführt. Der Paragraf verletzt massiv die Rechte von Frauen auf Selbstbestimmung und freie Arztwahl.
Beschlüsse als pdf: 2018-a-Beschluesse