Seit 1. Februar ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft.
Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Dies sei mit der Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt, nun erfüllt, so das BMFSFJ auf seiner Homepage. Am 26. Juli 2017 wurde das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) im Bundesgesetzblatt II verkündet. Das Gesetz dient der Ratifikation des Übereinkommens, das Deutschland am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und das am 1. August 2014 nach 10 Ratifikationen in Kraft getreten ist. Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland auch in Zukunft weiter nachhaltig gestärkt. Den vollen Text der Istanbul-Konvention finden Sie hier.
Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) Juni 2018
„Istanbul Konvention konsequent umsetzen“, im Wortlaut:
Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) beschließt, dass sie sich gemeinschaftlich und umfassend für die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland positioniert und alle handelnden und beteiligten Akteurinnen und Akteure auffordert, eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln.
Die KLFR fordert folgende konkrete Maßnahmen:
Auf Bundesebene:
Aktionspläne auf Bundesebene sollen entwickelt werden, damit verbunden die Erarbeitung einer umfassenden Strategie zur Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle
Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle (ähnlich der UN-BRK)Rücknahme des Vorbehalts der Bundesregierung zum Artikel 591.
Die KLFR schließt sich damit die Forderungen des djb, des Deutschen Institutes für Menschenrechte und des Deutschen Frauenrates an.