Die Online-Wochenzeitung KONTEXT darf nicht mehr Ross und Reiter nennen. Kontext darf – vorläufig – nicht mehr schreiben, dass der AfD-Mitarbeiter XXX heißt und ein rechter Hetzer ist. Das hat das Mannheimer Landgericht am 2. August 2018 per einstweiliger Verfügung verboten. (Zu den Einzelheiten siehe folgenden Artikel in KONTEXT.)
Doch in Gesellschaft, Politik und Medien wird man sich weiter mit der AfD und menschenverachtenden, demokratiefeindlichen Äußerungen auseinandersetzen: Dazu erschienen in KONTEXT viele Stellungnahmen : Für den Landesfrauenrat bezog Charlotte Schneidewind-Hartnagel Position:
Die Freiheit der Presse und ihr Recht auf investigativen Journalismus, der Namen nennen und mit Quellenangabe zitieren können muss, ist eine der Grundlagen der Demokratie. Auch deshalb gehört die freie Presse regelmäßig zu ersten Angriffszielen autokratischer und autoritärer Regime und demokratiefeindlicher Organisationen und es ist unsere Aufgabe als DemokratInnen sie zu schützen und zu verteidigen. Mit dem Beschluss der Pressekammer des Mannheimer Landgericht ist der Fall selbstverständlich nicht erledigt und wir erwarten eine schnelle Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Wir unterstützen die Arbeit der Kontext-RedakteurInnen im Sinne der Pressefreiheit und des unabhängigen Journalismus mit der deutlichen und klaren Ansage: Dranbleiben ist BürgerInnenpflicht.