Pressemitteilung des Landesfrauenrates – 70 Jahre Grundgesetz Herzlichen Dank an die „Mütter des Grundgesetzes!“

70 Jahre Grundgesetz – Herzlichen Dank an die „Mütter des Grundgesetzes!“
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Artikel 3 Absatz 2 trat vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949 zusammen mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dieser Artikel war bahnbrechend, denn er enthielt „die Gleichstellung als imperatives Mandat an den Gesetzgeber“ wie es die Juristin und Politikerin Dr. Elisabeth Selbert, eine der vier Mütter des Grundgesetzes später sagte. Was uns heute selbstverständlich erscheint, musste damals hart erkämpft werden.
Die „Mütter des Grundgesetzes“, mobilisierten die (Frauen-) Massen dafür und konnten den Gleichberechtigungsartikel so durchsetzen. 1994 erstritt dann ein breites Frauenbündnis aus Ost und West den Zusatz in Artikel 3 Absatz 2 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ „Dieser verfassungsmäßigen Verpflichtung kommt der Staat in vielen Bereichen bis heute aber nur ungenügend nach. Auch bei der gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Parlamenten und Politik“, so der Deutsche Frauenrat in seiner Pressemitteilung zum Jubiläum des Grundgesetzes. Dieser Beurteilung können wir uns nur anschließen.
Denn neben der Freude über das Jubiläum bleibt für uns in Baden-Württemberg seit 50 Jahren die Forderung nach einer Änderung des Landtagswahlrechtes zentral: „Wir brauchen ein Paritätisches Wahlrecht – Frauen stellen die Hälfte der Wahlbevölkerung, sie müssen auch die Hälfte der Mandate einnehmen können“, stellt Charlotte Schneidewind-Hartnagel, unsere Erste Vorsitzende fest. „Die fortwährende strukturelle Diskriminierung von Frauen verstößt gegen unsere Verfassung. Der Staat kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Mit Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung kommen wir nicht weiter. Wir brauchen wirkungsvollere Gesetze für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und Sanktionen bei Nichterfüllung“.
Des Weiteren betont sie, dass die Demokratie ohne Geschlechtergerechtigkeit unvollendet bleibt. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich für die Gleichberechtigung aller Geschlechter, soziale Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung als Grundvoraussetzungen einer freiheitlichen Gesellschaft ein. (Von links: Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig, Elisabeth Selbert © Quelle: AdsD / Friedrich-Ebert-Stiftung)
Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal unser Aufruf:
Nutzen Sie am 26. Mai 2019 ihr hart erkämpftes Wahlrecht.
Gehen Sie zur Kommunalwahl!
Gestalten Sie Ihr Zuhause mit, Ihr Daheim. Bestimmen Sie vor Ort mit und setzen Sie Zeichen für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit.


Sehr gerne möchten wir Sie auf das aktualisierte Faltblatt „Die Mütter des Grundgesetzes – ein Glücksfall für die Demokratie“ der Lansdeszentrale für politische Bildung aufmerksam machen.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – ohne das Engagement der vier „Mütter des Grundgesetzes“ hätte es Artikel 3, 2 im Jahr 1949 nicht ins Grundgesetz geschafft. Im LpB- Faltblatt finden sich Kurzporträts der Parlamentarierinnen, die dafür kämpften, dass die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert wurde – allen voran Elisabeth Selbert als wichtigste Streiterin für dieses Grundrecht. Hintergrundinfos zeichnen die Etappen von der Verankerung von Art. 3,2 im Grundgesetz bis zum Stand der Gleichberechtigung im Jahr 2019 nach.
Das Faltblatt ist kostenlos erhältlich (bei größeren Mengen gg. Porto-Pauschale) über den Webshop der Landeszentrale für politische Bildung: www.lpb-bw.de/shop.