Fünf für Frauen
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg beteiligt sich am Bündnis #Bildungszeit und war gestern bei einer Veranstaltung des Bündnisses in Stuttgart mit dabei. Gefeiert wurde das vor 4 Jahren in Kraft getretene Bildungszeitgesetz vor dem Landtag. Wirtschafts- und Arbeitministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, bekam vom Landesvorsitzenden des DGB Baden-Württemberg Martin Kunzmann ein Plakat „Fünf Tage Bildungszeit“ überreicht. Auch im Gespräch mit Vertreter*innen der Parteien von Bündnis/Die Grünen, SPD und CDU im Landtag machte das Bündnis den Wert der Bildungszeit deutlich.
Unserer Erste Vorsitzende Charlotte Schneidewind-Hartnagel formulierte in Ihrem Redebeitrag unmissverständlich, dass für den Landesfrauenrat Baden-Württemberg mit seinen 5o Mitgliedsverbänden und 2 Millionen Mitgliedern 5 Tage Bildungszeit für Weiterbildung, Demokratie und Ehrenamt unverhandelbar sind. Denn zur Stärkung der gesellschaftlichen und demokratischen Teilhabe im Land sowie für das ehrenamtliche Engagement müssen Arbeitnehmerinnen in Baden-Württemberg das Recht und die Möglichkeiten haben, 5 Tage Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können. Daran ist nicht zu rütteln!
Gerade auch Wiedereinsteigerinnen, ältere Arbeitnehmerinnen, Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind, müssen gezielte Angebote zu Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Denn vielfältig politisch und kulturell gebildete Bürgerinnen befördern die Gesellschaft insgesamt und bestimmen den Arbeitsalltag im Besonderen mit. Angesichts der oft immer noch typisch „weiblichen“ Erwerbsverläufe, in denen die Erwerbstätigkeit von Frauen häufig hinter Familienarbeit, Kindererziehung und Angehörigenpflege zurücktritt, ist es umso wichtiger, dass Arbeitnehmerinnen Bildungsangebote wahrnehmen können, die ihnen über das aktuelle Arbeitsumfeld hinaus, weitere Chancen eröffnen.
Durch die Digitalisierung verändern sich Berufe und Berufsbilder strukturell. Wenn wir Gleichstellung in der Digitalisierung als Querschnittsthema etablieren wollen, müssen Frauen hier Gestalterinnen sein, die mit Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenzen ausgestattet sind und nicht diejenigen, die im Niedriglohnsektor „hängen“ bleiben. Durch Bildungszeitangebote können unterschiedlichste Fähigkeiten der Frauen entwickelt werden, damit Potenziale und Kompetenzen gestärkt werden, die sowohl den Arbeitnehmerinnen als auch den Unternehmen zu Gute kommen.
Um allen Arbeitnehmer*innen den Anspruch und den Zugang zu Bildungszeit zu ermöglichen, braucht es eine landesweite Informations-Kampagne, die nicht nur gut ausgebildete und informierte Männer in Großbetrieben erreicht, sondern speziell Frauen darin ermutigt und unterstützt ihr Recht auf Bildungszeit wahrzunehmen. Bislang wissen lediglich ein Drittel aller Anspruchsberechtigten* über die Möglichkeit Bildungszeit zu nehmen ausreichend Bescheid.
Evaluation eines Gesetzes heißt für den Landesfrauenrat eben nicht nur zu erfassen, wie und wo das Gesetz Anwendung gefunden hat, sondern auch, wo und warum es noch nicht die Wirkung entfalten konnte, die ihm eigentlich zukommt. Hier muss das Land alles tun um „Fünf für Frauen“ bekannt zu machen, zu bewerben und mit gutem Beispiel in den landeseigenen Betrieben voranzugehen.
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