PRESSEMITTEILUNG

Landtagswahlrechtsreform

Der Landesfrauenrat begrüßt den ersten, wichtigen Schritt auf dem langen Weg zur Umsetzung der Landtagswahlrechtsreform

Diesen Mittwoch, am 22. Dezember 2021 wird im Landtag die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen stattfinden.
„Wir begrüßen diesen ersten, wichtigen Schritt auf dem seit Jahrzehnten beschrittenen steinigen Weg der Reform des Landtagswahlrechtes von Baden-Württemberg. Wir wünschen uns Parlamentarier*innen, die sich an den Koalitionsvertrag halten und die Schlusslichtposition beim Frauenanteil im Landesparlament endlich verlassen wollen. Ohne eine Reform wird weiterhin eine ungleiche und unzureichende Repräsentanz von Frauen, von jungen Menschen und von Menschen mit unterschiedlichen Herkunftsbiografien im Landtag herrschen“, so die Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates Baden-Württemberg Prof. Dr. Anja Reinalter.

Es dürfe jedoch, so Reinalter weiter, keineswegs bei dem ersten Schritt bleiben. Das Gesetz müsse rasche verabschiedet werden und im Anschluss seien die Parteien gefordert, jeweils ein Verfahren zur Aufstellung ihrer Landeslisten zu finden, welches die tatsächliche paritätische Besetzung sichere.