01.04.2022 Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in Stuttgart

Stellenausbau der Beratungsstelle YASEMIN und und Kurzunterbringung NADIA

Die Delegierten unserer 50 Mitgliedsverbände haben einstimmig für einen Antrag votiert, der die Landesregierung dazu auffordert, die Arbeit der Beratungsstelle für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen YASEMIN durch einen Stellenausbau auf drei Vollzeitstellen zu befürworten und die im Rahmen der seit dem 1. Juli 2020 bestehenden anonymen Kurzunterbringungen NADIA um einen dritten Notschutzplatz und die dafür erforderlichen Personalkapazitäten zu erweitern.

Gewährleistung von Schutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen und Kinder

Klar positioniert hat sich die Delegiertenversammlung mit der einstimmigen Verabschiedung des Initiativantrages zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der geflüchteten Menschen, insbesondere der Frauen und Kinder in den Gemeinschaftsunterkünften. Darin fordert der Landesfrauenrat die Landesregierung auf die Landeserst- aufnahmeeinrichtungen, aber auch kommunale Gemeinschaftsunterkünfte, mit Schutz vor Übergriffen und Raum für Privatsphäre zur Verfügung zu stellen. Frauen und Kinder sind bereits auf der Flucht gewalttätigen und sexuellen Übergriffen ausgesetzt und leiden unter großen Ängsten und Traumata. Eine sichere Unterkunft, abschließbare Zimmer, abschließbare Duschen und Toiletten usw. – sind ein absolutes Muss, um ihnen einen menschenwürdigen Aufenthalt bei uns anbieten zu können. Dies gilt explizit für alle geflüchteten Frauen und Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft.

Bildungszentrum und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württemberg e.V. (baf) in die instututionelle Förderung des Landes aufnehmen

In einem weiteren einstimmigen Beschluss wird die Landesregierung von den Delegierten aufgefordert, das Bildungszentrum und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württembergs e.V. (baf) in die nachhaltige, d.h. institutionelle Förderung des Landes aufzunehmen. baf erhält, dokumentiert und vermittelt seit 1987 durch unbezahlte ehrenamtliche Arbeit Wissen über Frauen*Lesbengeschichte(n) und Frauen-bewegung(en). Denn Zukunft braucht Vergangenheit – und junge Menschen von heute brauchen Vorbilder für zivilgesellschaftliches Engagement und politische Teilhabe. baf macht ca. 80 laufende Meter Archivmaterial zugänglich und online recherchierbar: Flyer, graue Literatur, Vereins- und Verbandsakten, Auf- und Mitschriebe von Frauen*Lesben-Projekten und -Initiativen, Nachlässe (Tagebücher, Briefe etc.), Transparente, Filmmaterial, Fotos und Objekte. Das Archiv des Landesfrauenrates Baden-Württemberg wird seit seiner Gründung im Jahr 1968 von baf ebenso bewahrt wie die Unterlagen des Frauenzentrums Tübingen, der Frauenakademie Tübingen, des Frauenhauses Rems-Murr-Kreis und anderer Initiativen und Einrichtungen.

Einsetzung eines Arbeitskreises „Satzung“ zur Überarbeitung der Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Die Satzung des LFR B-W wurde immer wieder punktuell ergänzt oder geändert, es bedarf inzwischen auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen wie der Digitalisierung einer umfassenden Überarbeitung. In dem Arbeitskreis „Satzung“ soll in Abstimmung mit dem Vorstand eine überarbeitete Version als Beschlussvorlage für die nächste Delegiertenversammlung im November 2022 erstellt werden.