02.12.2022 Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Einberufung eines Arbeitskreises des Landesfrauenrates Baden-Württemberg „Gleichstellungsstrategie

Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Der Vorstand des LFR BW möchte einen Arbeitskreis einberufen, der die Grundsatzpositionen des LFR BW bezüglich der Gleichstellung in einem Überblick festhält, um diese bei der Entwicklung der Gleichstellungsstrategie des Landes einzubringen.

Annahme der geänderten Fassung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg – Fassung vom 02.12.2022

Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg und der AK Satzung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Entsprechend dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 02.04.2022 hat sich ein Arbeitskreis Satzung unter der Leitung der Zweiten Vorsitzenden, Verena Hahn und vier Mitgliedern gebildet und die Satzung des LFR BW intensiv überarbeitet.

Zielsetzung war, die Satzung auf die Digitalisierung umfassend anzupassen und neue Regelungen zu ergänzen, die zum Beispiel betreffen sollten: Mitglieder „mit beratender Stimme“, außerordentliche, Ehren-, Fördermitglieder; Auflistung der Aufgaben der Delegiertenversammlung und des Vorstands; Abgrenzung Haupt- und Ehrenamt; Regelungen bei Eltern- und Pflegezeiten von Vorstandsmitgliedern; Beschlüsse im Umlaufverfahren.

Es war an der Zeit, die Satzung aufgrund von nur einzelnen Änderungen in bestimmten Passagen über die letzten Jahrzehnte komplett zu überprüfen und an moderne und übliche Regelungen anzupassen.


Erneute Abstimmung über den Antrag der Evangelischen Frauen in Württemberg und der Evangelischen Frauen in Baden zu der Delegiertenversammlung am 01.04.2022 „Differenzierte Rechtsfolgenabschätzung bzgl. Geschlechtseintrag im Personenstandsregister“

Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Das Abstimmungsergebnis wurde im April 2022 nicht richtig erfasst, weil die Enthaltungsstimmen mitgezählt wurden. Bei einer Festlegung in der Satzung, dass grundsätzlich die einfache Mehrheit wie auch beim LFR BW entscheidet, sind Enthaltungsstimmen bei der Ermittlung des Stimmenergebnisses nicht mitzuzählen, sondern nur Ja- und Nein-Stimmen. Dies ist bereits seit den 1980er Jahren vom Bundesgerichtshof klargestellt worden, da anderenfalls Enthaltungen wie Nein-Stimmen wirken.
Wir ziehen es aufgrund der Tatsache, dass diese Umstände einigen Delegierten nicht bekannt waren oder sind, vor, die Abstimmung zu wiederholen.
Information: Dieser Antrag wurde mit der Vereinbarung, dass die Evangelischen Frauen in Baden, sich davon distanzieren und nicht mehr mit aufgeführt sind, mehrheitlich angenommen.

Gesundheit rund um Schwangerschaft und Geburt

Antragstellerinnen: Vorstand des Landesfrauenrates Baden-Württemberg und Pro familia Baden-Württemberg e.V. mit Unterstützung der AG Sexuelle und reproduktive Gesundheit, Rechte und Gerechtigkeit der LAG der Gleichstellungsbeauftragten BW

Der Landesfrauenrat BW fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg und die entsprechenden Landesministerien auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung von Frauen, Müttern und Schwangeren rund um Schwangerschaft und Geburt und darüber hinaus die gesetzlichen Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen in Baden-Württemberg zu gewährleisten.

Initiativantrag zur Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates

Unterstützung der Landesregierung Baden-Württemberg für Frauen in der Teuerungskrise

Antragstellerinnen: DGB-Frauen Baden-Württemberg


Frauen sind von der Energie- und Teuerungskrise besonders stark betroffen. Bei einer steigenden
Inflationsrate müssen sie aufgrund ihrer in der Regel niedrigeren Einkommen bzw.
Versorgungsbezüge im Verhältnis prozentual mehr Geld für Haushaltsenergie und Nahrungsmittel
ausgeben.
Der Landesfrauenrat erwartet von der baden-württembergischen Landesregierung einen
aktiven Einsatz, um Frauen in prekären finanziellen Situationen, ärmere Familien, Rentner*
innen und Pensionär*innen mit zu niedrigen Bezügen vor drohenden sozialen Notlagen
zu schützen.
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung dazu auf, einen Härtefallfonds einzurichten.
Ziel des Fonds ist, die Menschen, welche kurzfristig in finanzielle Notlagen geraten,
schnell und unbürokratisch zu unterstützen.