Stellungnahme des Landesfrauenrates Baden-Württemberg zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz) Drucksache 17/3604

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf nachdrücklich.

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzes und appelliert an den Landtag, diese dringend erforderliche Finanzierung weder aufzuschieben, noch mit Verweis auf ein Bundesgesetz auszusetzen. Sowohl der Bund, das Land und die Kommunen müssen ihrer Verantwortung und ihren Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention gerecht werden. Ein Abschieben der Verantwortung untereinander in unserer föderalen Struktur erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie.

Seit Inkrafttreten der Istanbul Konvention zum 1. Februar 2018 fordert der Landesfrauenrat Baden-Württemberg genau eine solche im Gesetzentwurf geregelte einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser. Denn ohne institutionelle Förderung sind bestehende Frauenhäuser nicht dauerhaft und verlässlich zu betreiben, so dass die Anzahl der Frauenhäuser in Baden-Württemberg bisher schon drastisch unter der erforderlichen Zahl liegt. Die Standards der Istanbul Konvention würden erst mit einer Verdopplung der Anzahl der Frauenhausplätze in Baden-Württemberg erfüllt werden. Dazu hat sich Deutschland verpflichtet.

Darüber hinaus stellt der Fachkräftemangel ohne dauerhafte und solide Finanzierung die Personalsuche grundlegend in Frage, denn schon jetzt fehlen auch in den sozialen Berufen die Fachkräfte. Die Frauenhäuser werden schon jetzt und somit bei weiterhin fehlender solider Finanzierung keine Chance auf Erfolg bei der Suche nach fachgerechtem Personal haben. Sie sind aufgrund der unsicheren Finanzierungssituation derzeit nicht wettbewerbsfähig.

Insbesondere befürworten wir daher dringend die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, dass beispielsweise:

# Personalkosten auch die Betreuung der Frauen und Kinder abdecken, dies ist bisher nicht der Fall, da die Finanzmittel lediglich vor und nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus eingesetzt werden konnten, aber nicht zur Kernaufgabe der Betreuung der Frauen und Kinder

# die Förderung als institutionelle Förderung aufgesetzt wird und somit auch bisher nicht finanzierte Einzelfälle abgedeckt sind, die bisher dazu geführt haben, dass bestimmte Frauen nach ein paar Tagen oder überhaupt aus der Finanzierung fallen

# die Finanzierung sowohl Personal-, Sach- als auch Investitionskosten abdeckt

Eine Finanzierung hat das Angebot eines Frauenhauses insgesamt abzudecken und nicht nur Teile, sodass der Betrieb dieser dringend erforderlichen Sozialeinrichtungen gesichert ist.

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg möchte auch nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich Prävention günstiger ist als Intervention, dies wird von zahlreichen Studien aus dem sozialen Bereich belegt. Je früher von Gewalt betroffene Frauen und Kinder aus dem Gewaltumfeld ausbrechen können und ihnen eine dauerhafte Alternative ermöglicht wird, desto geringer fallen die Folgekosten bei weiterer Gewalt, Traumatisierung und Aufrechterhaltung eines Abhängigkeitsverhältnisses ohne Perspektiven an. Jeder in nachhaltige Prävention und Beratung investierte Euro zahlt sich daher aus.

Empfehlung:

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg befürwortet daher ausdrücklich den Gesetzentwurf als einen ersten wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Istanbul Konvention.

Weitere wichtige Maßnahmen, die folgen müssen, sind unter anderem:

  • eine menschenrechtsorientierte Landeskoordinierungsstelle und ein Aktionsplan auf Landesebene (Monitoring, Evaluation, Datensammlung usw.)
  • Abdeckung von allen Risikogruppen wie Mädchen, Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, asylsuchende ältere Frauen, Frauen in Hochrisikofällen wie Zwangsverheiratung
  • Sicherstellung der Fortbildung und Sensibilisierung für die Istanbul Konvention in Polizei und Justiz
  • Aufklärungskampagnen und Bildungsangebote zur Gewaltprävention in Schulen und der Öffentlichkeit.