Die Novellierung des ChancenG (Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und den Gleichstellungsbeauftragten im kommunalen Bereich) wäre ein positives Signal für die Verbesserung der Gleichstellung in Baden-Württemberg. Sie war auch Teil des Plans der schwarz-grünen Koalition in Baden-Württemberg. Aber sie wird nicht kommen, das bestätigte Frau Staatssekretärin Dr. Ute Leidig MdL bei einem gemeinsamen Termin mit der Zweiten Vorsitzenden des Landesfrauenrats Baden-Württemberg, Verena Hahn, mit der Vorsitzenden der BBW-Landesfrauenvertretung (Frauen im Beamtenbund Baden-Württemberg) Heidi Deuschle und zwei Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg, Judith Raupp (Landkreis Ludwigsburg) und Tamara Orban (Landkreis Göppingen). Wir haben deutlich gemacht, wie wichtig die Umsetzung aller 16 Handlungsempfehlungen der Evaluation des ChancenG ist.
Auf dem Foto sind von links nach rechts zu sehen: Erika Maria Schmitt (Leiterin des Referates 25 Gleichstellung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Würtemberg), Tamara Orban, Heidi Deuschle, Staatssekretärin Dr. Ute Leidig MdL, Verena Hahn und Judith Raupp.