DELEGIERTENVERSAMMLUNG DES LANDESFRAUENRATES BADEN-WÜRTTEMBERG AM 19.04.2024 IN STUTTGART MIT BESCHLUSSLAGE

Am 19.04.2024 fand die diesjährige erste Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Vielen Dank an alle Delegierte für ihr zahlreiches Erscheinen und für die interessierte und wertschätzende Debattenkultur. So viel ehrenamtliches frauenpolitisches Engagement unterstützt uns sehr bei unserer Arbeit!

Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg hat über sechs fristgerecht eingegangene und zwei Initiativanträge beraten und Beschlüsse gefasst.

Ausweitung des Geltungsbereichs des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Klar positioniert hat sich die Delegiertenversammlung mit der einstimmigen Verabschiedung des Antrages, den Geltungsbereich des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg (ChancenG BW) auszuweiten. Viele gute Elemente des ChancenG BW werden aufgrund des eingeschränkten Geltungsbereichs nicht flächendeckend umgesetzt, so dass das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung an vielen Stellen aktuell nicht erreicht wird. Um den Geltungsbereich auszuweiten muss §3 im ChancenG BW gestrichen und der Geltungsbereich so ausgeweitet werden, dass das Gesetz tatsächlich in allen Behörden und Unternehmen sowie Tochtergesellschaften des Landes gilt.

Arzneimittelversorgung für Kinder braucht verlässliche und langfristig tragende Lösungen

Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten dafür gestimmt, dass der Landesfrauenrat Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Landesfamilienrat Baden-Württemberg fordert, dass es diesen Winter nicht wieder zu Engpässen bei Arzneimitteln für Kinder, zum Beispiel bei Antibiotika- oder Fiebersäften kommt. Dazu braucht es einer langfristigen Arzneimittelstrategie, die eine effektive Früherkennung von Lieferengpässen und effizientere Abläufe der Lieferketten ermöglicht. Dazu gehört auch der konsequente Auf- und Ausbau von Produktionsstandorten in Deutschland und die Förderung der gemeinsamen Beschaffung von Medikamenten auf EU-Ebene.

Umsetzung der Kommissionsempfehlung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Dieser Antrag fordert die Umsetzung der Kommissionsempfehlung der Arbeitsgruppe 1 zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem §218 aus dem Strafgesetzbuch (bei verpflichtend vorzuhaltenden Beratungsangebot) herauszunehmen ist. Die parallel im Auftrag des deutschen Bundestages erstellte ELSA-Studie stellt im Rahmen der quantitativen und qualitativen Studien fest, dass die Versorgungssituation in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schlecht ist, denn hier müssen Frauen Wege bis zu 100 km auf sich nehmen und die selbstzuzahlenden Abbrüche sind sehr stark verteuert. Die Delegiertenversammlung hat auch diesen Antrag mit starker Mehrheit beschlossen.

Sicherung der YASEMIN-Fachberatungsstelle

Die Delegierten unserer 51 Mitgliedsverbände haben einstimmig für einen Antrag votiert, der die Landesregierung dazu auffordert, die Arbeit der Beratungsstelle für junge Migrantinnen in Konfliktsituationen YASEMIN durch einen Stellenausbau auf drei Vollzeitstellen zu befürworten und die im Rahmen der seit dem 1. Juli 2020 bestehenden anonymen Kurzunterbringungen NADIA um einen dritten Notschutzplatz und die dafür erforderlichen Personalkapazitäten zu erweitern.

Beitragserhöhung für Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates Baden-Württemberg

Wir bedanken uns sehr herzlich für die überwältigende Mehrheit der Delegiertenstimmen zu einer Beitragserhöhung für die Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates Baden-Württemberg ab 2025 um 40 Euro je Delegierter. Die Mitgliedsverbände verbessern somit die finanzielle Grundlage ihrer Interessensvertretung.

Menstruationsartikel sollen kostenlos zugänglich gemacht werden

In öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, wie beispielsweise an Universitäten und Schulen, in Rathäusern oder auch in Bibliotheken und Museen, sollen Periodenprodukte kostenlos zugänglich gemacht werden. Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates Baden-Württemberg fordert mit diesem Beschluß die Landesregierung auf, die Kommunen bei der Umsetzung im Sinne einer gendergerechten gesundheitlichen Versorgung zu unterstützen.

Annahme der Änderung in § 7 der Satzung des LFR BW in der Fassung vom 22.03.2024

Die Delegierten stimmen der Satzungsänderung einstimmig zu. Die Satzung in der Fassung vom 19.04.2024 können Sie auf der Homepage des Landesfrauenrates Baden-Würtemberg nachlesen.

Daniela Dankesreiter stellte für die DGB Frauen Baden-Württemberg das nominierte Ehrenmitglied Manuela Rukavina vor. Manuela Rukavina war von 2011 bis 2014 als Beisitzerin im Vorstand des Landesfrauenrates und von 2014 bis Ende 2017 als Erste Vorsitzende tätig.

Laut Satzung des Landesfrauenrates (in der Fassung vom 19.04.2024) sind Ehrenmitglieder Frauen, die sich in außerordentlicher Weise um die Arbeit des Landesfrauenrates Baden-Württemberg verdient gemacht und sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Baden-Württemberg in herausragender Weise eingesetzt haben. Sie werden auf Lebenszeit ernannt. Manuela Rukavina wird von den Delegierten einstimmig als Ehrenmitglied gewählt. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Nach der Entlastung des Vorstandes für das IV. Quartal 2023 wurde der Haushalt für 2024 von der Schatzmeisterin Heike Fiestas Cueto vorgestellt und einstimmig angenommen.

Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit Christine Jerabek stellte den Arbeitsbericht des Landesfrauenrates Baden-Württemberg für 2023/2024 vor und beantwortete Fragen dazu.

Die Beisitzerinnen Ann-Cathrin Müller und Nazan Kapan wurden einstimmig in den Beirat von Radio Regenbogen gewählt. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Leider konnten die Berichte aus den Mediengremien von Ruth Weckenmann über den SWR Rundfunkrat und von Dr. Dagmar Höppel über den LFK Medienrat aus zeitlichen Gründen nicht mündlich vorgetragen werden. Bitte melden Sie sich sehr gerne mit Anregungen, Einschätzungen und Kritik dazu bei uns. Es lohnt sich, dass wir uns kritisch und konstruktiv mit unseren öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Angebot befassen. Auch möchten wir Sie herzlich dazu einladen, uns über diskriminierende Vorkommnisse zu informieren, scheuen Sie sich nicht, Vorkommnisse zu melden, unser Gefühl trügt nicht!

Die zweite Vorsitzende und Leiterin der AG Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Landesfrauenrates Baden-Württemberg, Verena Hahn, stellte den Delegierten das umfangreiche Papier vor. Der sich daraus ergebende Austausch hat einmal mehr gezeigt, wir dringlich und wichtig die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg ist. Vielen herzlichen Dank all den Frauen, die daran mitgearbeitet haben!