75 Jahre Grundgesetz – 55 Jahre Landesfrauenrat BW – 30 Jahre Gleichstellungsgebot im Grundgesetz
Am Wochenende haben wir uns mit den Gewinnerinnen der Kinogutscheine im Atelier am Bollwerk in Stuttgart zusammengefunden und nach einer interessanten Einführung der Ersten Vorsitzenden des LFR BW Prof.in Dr. Ute Mackenstedt ins Thema, den großartigen Film „Sternstunde ihres Lebens“ über Elisabeth Selbert angesehen. Elisabeth Selbert war von 1948 bis 1949 als eine von vier Frauen Mitglied des parlametarischen Rates im Grundsatzausschuss in Bonn und formulierte den Gleichheitsgrundsatz. Sie setzte sich in zähen Verhandlungen für die Aufnahme dieses Grundsatzes in die Grundrechtsartikel ein und initiierte einen breiten, öffentichen Protest, getragen vom Frauensekretariat der SPD, von überparteilichen Frauenverbänden, Kommunalpolitikerinnen und weiblichen Berufsverbänden, um hr Ziel zu erreichen. Am 18. Januar 1949 wurde der Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in der Sitzung des Hauptausschusses einstimmig angenommen und im Grundgesetz verankert.
Verena Hahn, die Zweite Vorsitzende des LFR BW, ging mit der Bundestagsabgeordneten Leni Breymeier (SPD) und den Landtagsabgeordneten Stefanie Seemann (Bündnis90/Die Grünen), Julia Goll (FDP) und Isabell Huber (CDU) in die Diskussion und tauschte sich über Fragen zu dringenden frauenpolitische Anliegen – wie beispielsweise die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg, das Gewalthilfegesetz und die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch – aus.
Unser Grundgesetz hat 75 Jahre Demokratie in Deutschland ermöglicht, aber Demokratie braucht auch Feminismus, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Es war eine wunderbare Veranstaltung, vielen Dank, dass Sie sich so zahlreich dafür interessiert haben!