Land stärkt Opferschutz bei sexualisierter und häuslicher Gewalt

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt den Abschluss des Pilotvertrages zur verfahrensunabhängigen Beweissicherung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Gewaltambulanzen sehr. Damit setzt Baden-Württemberg den Anspruch aller gesetzlich Versicherten auf eine vertrauliche Spurensicherung am Körper nach sexualisierter Gewalt und Misshandlung um.

Die Sicherheit der Betroffenen, dass sie jederzeit die Tat zur Anzeige bringen können und nicht gezwungen sind, unmittelbar danach handeln zu müssen, führt zu einem selbstentschiedenen Umgang mit der Gewalterfahrung und zu einem klaren Signal an die Täter:innen.

Zu den bestehenden Standorten in Freiburg, Ulm und Heidelberg, wird am 23. November 2023 eine vierte Gewaltambulanz in Stuttgart hinzukommen.

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg hofft, dass der geplante Aufbau einer flächendeckenden Versorgung in Baden-Württemberg durch ein Netzwerk von Kooperationskrankenhäusern realisiert wird.

Link zur Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite