Auch in Deutschland gehört zur Alltagserfahrung vieler Frauen, sich nicht sicher fühlen zu können. Tausende von Frauen und Mädchen erleben, dass die Familienwohnung kein geschützter Raum ist, sondern Tatort. Verbale sexuelle Anzüglichkeiten und physische Übergriffe von Männern gegenüber Frauen an Arbeitsplätzen und im Öffentlichen Raum sind auch in Deutschland keine „Entgleisungen“ lediglich einzelner Männer. Mit Worten und Bildern (in diversen Medien, in der Werbung usw.) werden Erwartungen auf Unterwerfungsgesten von Frauen formuliert. Die liberale Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland befördert ein gesellschaftliches Klima, in dem es als akzeptabel erscheint, den Körper eines anderen Menschen zu kaufen – und nicht als mit der Würde des Menschen unvereinbar.
Gegen Gewalt an Frauen in allen ihren Facetten hat der LFR zahlreiche Forderungen und Stellungnahmen formuliert, u.a.:
– Schutz für die Opfer häuslicher Gewalt: Frauenschutzhäuser, Notruftelefone, Beratungsstellen
– gesicherte Finanzierung (u.a. Beschlüsse Nov. 2008), Platzverweis der Täter;
– Gewaltprävention: in Kindergärten und Schulen, bei Wohnumfeld- und Verkehrswegeplanung;
– Besonderer Schutz für die Opfer von Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution und für Flüchtlinge, wirksame Maßnahmen gegen Menschenhandel (u.a. Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom April 2013);
– Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung (Beschluss Nov. 2012);
Veranstaltungen: Zum Prostitutionsgesetz – Informationsveranstaltung des LFR am 26.04.2013 in Stuttgart (Dokumentation im RUNDBRIEF 2-2013). Hintergrundinformation: u.a. in LFR-RUNDBRIEF Ausgaben 4-2012, 2-2013