Landeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg
Der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates fordert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, umgehend für eine landeseinheitliche Finanzierungsstruktur für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg initiativ zu werden.
Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates bekräftigt ihren Beschluss vom Juni 1997 zur Ausgestaltung einer landeseinheitlichen Finanzierungsregelung.
Analog der Eckpunkte der Freien Trägerverbände müssen die Kosten für die Frauenhäuser zwischen Land, Städten und Landkreisen gerechter als bisher verteilt werden, um die notwendigen Frauenhausplätze in ihrer Existenz und in ihrer Aufgabenstellung zu sichern. Eine Finanzierung der Frauenhausplätze im Rahmen des Finanzausgleiches kann diesen Anforderungen gerecht werden.
Das Finanzausgleichsgesetz des Landes Baden-Württemberg muss entsprechend geändert werden. Der Inhalt der Neuregelung und der Ausführungsbestimmungen ist einvernehmlich zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Städtetag, Landkreistag und den Frauenhäusern zu entwickeln.
Der Zuwendungsbetrag orientiert sich an der als bedarfsdeckend anerkannten Anzahl von Plätzen, die gemeinsam von einer Kommission aus Frauenhausträgern und Kostenträgern festgelegt wurde. Belegungsschwankungen dürfen nicht zu Lasten der Frauenhäuser gehen.
Die Zuwendung muss in Form eines kostendeckenden Platzkostensatzes für jeden vorgehaltenen Frauenhausplatz erfolgen (kein Unterschied zwischen Frauen und Kindern). Dieser setzt sich aus Personal- und Sachkosten zusammen.
Der Titel „Investitionskostenzuschuss für Frauenhäuser“ im Landeshaushalt muss im bisherigen Umfang erhalten bleiben, insbesondere für die Ersatzmittelbeschaffung der Häuser und für die eventuell notwendig werdende Neubeschaffung von Plätzen nach der gemeinsam anerkannten Bedarfsfeststellung.
Kampagne gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2006
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg, den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, die FIFA sowie die die Fußballweltmeisterschaft ausrichtenden Vereine und Institutionen auf
– für Maßnahmen einzutreten, die zu einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft führen;
– eine Aufklärungsoffensive durchzuführen gegen die Zwangsprostitution und den Menschenhandel in Baden-Württemberg vor der Fußball-WM 2006, die dem organisierten Verbrechen entgegen tritt;
sowie
– eine enge Zusammenarbeit des Innenministeriums, der Polizei und aller Ordnungskräfte mit den Verbänden, die sich für die Frauen in der Zwangsprostitution einsetzen, zu etablieren (Menschenrechtsorganisationen, Terre des Femmes, Solwodi, Frauenverbände, Kirchen, Gewerkschaften und weitere), um Maßnahmen zum Schutz der Opfer des Menschenhandels zu verbessern.