2005: Frauengesundheit

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 15. April 2005

Bewilligungslage Mütter- und Mutter-Kind-Kuren
Der Landesfrauenrat fordert das Sozialministerium auf, seine Funktion als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen wahrzunehmen und die Genehmigungsverfahren für die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu prüfen.
Das Sozialministerium wird aufgefordert, sich über die eklatant negative Entwicklung der Bewilligungszahlen für beide Kurformen zu informieren und die Gründe für diese Entwicklung zu klären.

Rahmenbedingungen des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat begrüßt die für dieses Jahr vorgesehene Einführung des Mammografie-Screenings in Baden-Württemberg als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Wir fordern jedoch, dass bei dem Screeningverfahren gewährleistet wird, dass unmittelbar nach der Röntgenuntersuchung ein Radiologe/eine Radiologin eine erste Grobeinschätzung des Befundes mit der betreffenden Frau bespricht (wie bislang in Bayern praktiziert).
Frauen werden von dem Vorsorgeangebot nur Gebrauch machen, wenn im Anschluß an die Untersuchung das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin gewährleistet ist. Eine schriftliche Information nach mehreren Werktagen, ob ein positiver oder ein negativer Befund vorliegt, ist hierfür nicht ausreichend und wird verhindern, dass das Screeningverfahren in ausreichendem Maße wahrgenommen wird.
Wir fordern das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, für eine entsprechende Ausgestaltung des Mammografie-Screenings zu sorgen.