Änderung des Landtagswahlrechts
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, die Parität von Frauen und Männern im Landtag von Baden-Württemberg durch gesetzliche Quotierung sicher zu stellen und das Landtagswahlgesetz dahingehend zu ändern.
Gesetzliche Verankerung kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg auf, hauptamtliche kommunale Frauen- und Gleichstellungs-beauftragten in der Gemeinde- und Landkreisordnung zu verankern.
Der Landesfrauenrat bekräftigt damit seine bereits in früheren Jahren (u.a. 1995, 2005) vorgetragene Forderung nach Einrichtung von Gleichstellungsstellen als Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise. Hauptamtliche Frauenbeauftragte sind in Stadt- und Landkreisen sowie Gemeinden mit mehr als 10 000 EinwohnerInnen zu bestellen.
Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Landesverwaltung
Der Landesfrauenrat begrüßt, dass Frau Ministerin Dr. Monika Stolz in einer Pressemitteilung vom 28.09.2010 den Frauenanteil in Funktionsstellen als „nach wie vor zu gering“ bezeichnet hat. Das Chancengleichstellungsgesetz vom 11.10.2005 greift demnach zu kurz. Um Fortschritte zu erzielen, sind konkrete Zielvorgaben notwendig.
Der Landesfrauenrat fordert daher die Landesregierung auf, in der Landesverwaltung und in jedem vom Land zu besetzenden Gremium jede zweite Führungsposition mit einer Frau zu besetzen, bis der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 50% angestiegen ist.
Der Landesfrauenrat fordert die Landesregierung ferner dazu auf, die in der Landtagsdrucksache 14/5146 zusammengestellten Daten zur Besetzung von Führungspositionen in der Landesverwaltung jährlich fortzuschreiben und dem Landesfrauenrat zur Verfügung zu stellen.