Umsetzung der Konvention 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Baden-Württemberg
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung Baden-Württemberg sowie die zuständigen Tarifpartner, die Bundesagentur für Arbeit, Verbände und Einrichtungen auf, wirksame Instrumente für die Einhaltung und Umsetzung der ILO-Konvention189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ in Baden-Württemberg zu entwickeln sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen die Datengrundlage entscheidend zu verbessern. Es ist Sorge zu tragen, dass insbesondere folgende in der ILO-Konvention genannten Rechte tatsächlich umgesetzt werden können:
Artikel 7: Information über Beschäftigungsbedingungen in leicht verständlicher Weise in schriftlichen Arbeitsverträgen.
Artikel 3, a: die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen.
Artikel 5: Gewährleistung eines Schutzes vor Missbrauch, Belästigung und Gewalt.
Artikel 10: Zusammenhängende Ruhezeiten und Anerkennung von Arbeitszeiten.
Artikel 11: Mindestlohnschutz und keine Diskriminierung beim Entgelt aufgrund des Geschlechts.
Artikel 15: Schutz insbesondere migrantischer Hausangestellter vor missbräuchlichen Praktiken, etwa durch private Arbeitsvermittler.
Artikel 17: Schaffung wirksamer und zugänglicher Beschwerdemechanismen zur Sicherstellung der Rechts- und Schutzvorschriften für Hausangestellte.
Hausangestellte müssen umfassenden Zugang zu verständlichen Informationen über ihre Rechte als ArbeitnehmerInnen, über die Folgen irregulärer Beschäftigung (Schwarzarbeit) und über Beratungsangebote in der Nähe ihres Arbeitsortes erhalten.
Kostenfreie Anlauf- und Beratungsstellen müssen flächendeckend gewährleistet werden. Dazu sollten sich potentielle Träger dieser Beratungsangebote (wie Gewerkschaften, hauswirtschaftliche Verbände, Kommunen, Migrationsberatungsstellen u.a.) unter Federführung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu einem koordinierten Vorgehen zusammen finden.
Die Datenlage zur Beschäftigung von Hausangestellten in Baden-Württemberg ist deutlich zu verbessern.
Besonderes Augenmerk ist zudem auf die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zu legen, gemäß des seit April 2013 in Deutschland umzusetzenden Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) in Bund und Land
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert Landtag und Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, das Ministerium für Integration und das Justizministerium Baden-Württemberg auf, für eine konsequente Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) in Bund und Ländern Sorge zu tragen.