Landesfrauenrat Baden-Württemberg kritisiert Gutachten zur Änderung des Kommunalwahlrechts
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR) begrüßt die Initiative der Landtagsfraktionen der GRÜNEN und der SPD, durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts endlich für eine Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in der Politik zu sorgen. Das in dieser Woche durch die Grünen-Fraktion vorgelegte Gutachten räumt mit bisher gern angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt zu dem Schluss: die angestrebte Änderung des Kommunalwahlrechts in Baden-Württemberg ist zulässig und möglich!„Der vorgezeichnete Weg der Umsetzung ist jedoch nicht weitreichend genug und vom Ziel einer Parité in den kommunalen Parlamenten noch weit entfernt“, kritisiert die Vorsitzende des LFR, Angelika Klingel. Das Reißverschlussverfahren sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, führe aber bei Nicht-Erreichen der 50%-Quote auf den Kandidatinnen- und Kandidatenlisten zu keinem sichtbaren Erfolg. Zwar werde verhindert, dass kandidierende Frauen chancenlos auf hinteren Listenplätzen zu finden sein werden; es werden jedoch nur halbherzige Anstrengungen unternommen, den Frauenanteil auf den Listen generell auf 50 Prozent zu erhöhen. Dem Einwand, es gäbe zu wenig kommunalpolitisch interessierte und zur Kandidatur bereite Frauen, wird keine verbindliche Handlungsempfehlung für eine Veränderung entgegengesetzt.
In diesem Kontext interpretiert der LFR den Satz des Gutachtens, wenn im Ausnahmefall zu wenig Frauen zur Verfügung stünden, dürfe die Liste auch mit männlichen Bewerbern ausgefüllt werden. „Wir werden uns vor Ausnahmefällen kaum retten können“, befürchtet Klingel und fordert erneut eine Orientierung am französischen Parité-Gesetz. Nötig sei eine Verwaltungsvorschrift, die den zur Kommunalwahl antretenden Gruppierungen verbindlich einen Nachweis ihrer Bemühungen auferlegt. „Wir brauchen ein Gesetz, das einen Veränderungswillen signalisiert und dessen Umsetzung auch wahrnehmbare Verbesserungen zur Folge hat.
Wenn eine Gesellschaft die Umsetzung von Gleichstellung – festgeschrieben im Grundgesetz – ernst meint, dann sucht sie nach Möglichkeiten und Wegen zur Zielerreichung“, so Klingel weiter.
Die Herausforderung für kleine Listen und den Ländlichen Raum sieht der LFR durchaus. Als praxistauglichen Weg verweist der LFR auf die Studie von Prof. Lars Holtkamp, der vorschlägt, die Anwendung eines Parité-Gesetzes in einer ersten Stufe an eine definierte Mindesteinwohnerzahl zu knüpfen.
„Es müssen dicke Bretter gebohrt werden, die Unzufriedenheit der Frauen ist groß“ fordert Klingel.